Malsch, Wein- und Wallfahrtsort im Landkreis Karlsruhe in Baden-Württemberg

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BERICHT DER LETZEN ÖFFENTLICHEN GEMEINDERATSITZUNG

Bericht vom 25.03.2025

Aus der Arbeit des Gemeinderats am 25.03.2025

 

Auf der Tagesordnung standen der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Söhler Straße 12“, die Ganztagesgrundschule/Betreuung an der Letzenbergschule – Grundschule Malsch, die Verabschiedung des Lärmaktionsplans 4. Runde sowie die Beauftragung der sovanta AG im Rahmen der Digitalisierung.

 

Bauleitplanverfahren

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Söhler Straße 12“

Die Eigentümer des Grundstücks Söhler Straße 12 haben im Jahr 2022 die Ausstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans beantragt. Mit Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans werden die Festsetzungen des Bebauungsplans „Mühlweg“ für dieses Grundstück fortgeschrieben bzw. geändert. Der Gemeinderat hat aufgrund des vorliegenden artenschutzrechtlichen Maßnahmenkonzeptes die Aufnahme einer FCS-Maßnahme in Form der Errichtung einer Trockenmauer für Mauereidechsen als Festsetzung in den Bebauungsplan und hieraufhin eine nochmalige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit beschlossen. Es wurde bestimmt, dass Stellungnahmen nur noch zu den geänderten und ergänzten Teilen des Entwurfes abgegeben werden können. Die nochmalige Beteiligung fand in dem verkürzten Zeitraum vom 11.11.2024 bis 26.11.2024 statt. Die im Zuge der Anhörung der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen sowie die Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung wurden durch das Fachbüro inhaltlich zusammengefasst und kommentiert. Nach erfolgter Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen kann der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Erteilung einer Ausnahme zu der „FCS-Maßnahme – Mauereidechsen“ durch das Regierungspräsidium Karlsruhe als Satzung beschlossen werden.

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Malsch bestätigt „en bloc“ einstimmig den Beschlussvorschlag der Verwaltung:

  1. Der Gemeinderat der Gemeinde Malsch nimmt eine Abwägung über die im Zuge der nochmaligen Anhörung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB eingegangenen Stellungnahmen vor und schließt sich der Beschlussempfehlung des Büros Sternemann und Glup an.

 

In Anlehnung an den Inhalt des artenschutzrechtlichen Maßnahmenkonzeptes und an die Darstellung in der Begründung des Bebauungsplanes werden die Schriftlichen Festsetzungen unter der Ziffer 5.3 „FCS-Maßnahme – Mauereidechsen“ ergänzt.

 

  1. Der Gemeinderat der Gemeinde Malsch beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Söhler Straße 12“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

 

Letzenbergschule – Grundschule Malsch

Ganztagesgrundschule / Betreuung

Durch das Ganztagesförderungsgesetz von Kindern im Grundschulalter ist der Rechtsanspruch auf Ganztagesförderung der Grundschulkinder geregelt worden. Das Gesetz sieht eine Schrittweise Einführung des Rechtsanspruchs vor, Beginn der ersten Klassenstufe ab dem Schuljahr 2026/27. Der Rechtsanspruch gilt im zeitlichen Umfang des Unterrichts sowie der Angebote der Ganztagesgrundschulen als erfüllt. Darüber hinaus ist ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot vorzuhalten bis zum Erreichen von 8 Zeitstunden pro Schultag einschließlich Ferienbetreuung. Die Gemeinde Malsch hat sich über viele Jahre hinweg die Kernzeit und die flexible Nachmittagsbetreuung (FNB) als effektives und gut angenommenes System etabliert. Dieses Betreuungsangebot wird von den Eltern sehr geschätzt, da es sich an den individuellen Bedürfnissen der Kinder und deren Familien orientiert. Die Erfahrung zeigt, dass der gewählte Rhythmus in Zusammenarbeit mit der Letzenbergschule sich bereits eingespielt hat und die Zufriedenheit der Eltern kontinuierlich hoch ist. Aufgrund der sehr großen Zufriedenheit der Beteiligten, wird vorgeschlagen, das bisherige Betreuungssystem beizubehalten.

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Malsch nimmt Kenntnis und schließt sich der Empfehlung der Verwaltung an. Einstimmiger Beschluss, das bisherige Betreuungssystem ist beizubehalten.

 

Lärmaktionsplanung 4. Runde

Verabschiedung des Endberichts

Lärm zählt mit zu den größten Umweltproblemen unserer Gesellschaft. Die bedeutendsten Belastungsquellen für die Gemeinde Malsch sind der Straßen- und Schienenverkehrslärm. Die Bahnstrecke als Lärmquelle wird durch das Eisenbahnbundesamt betreut und ist daher nur nachrichtlich Gegenstand des vorliegenden Endberichts. Die Lärmaktionsplanung ist Teil der kommunalen Planungshoheit, die Beteiligung der Öffentlichkeit ist verbindlich. In der Zeit vom 04.12.2024 bis 17.01.2025 erfolgte die Offenlage des Zwischenberichts der Lärmaktionsplanung, die Umgebungslärmkartierung Straßenverkehr und die Belastungsauswertung für die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange.

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Malsch beschließt einstimmig den vorgelegten Endbericht mit Anlagen der Lärmaktionsplanung 4. Runde nach § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) mit den darin enthaltenen Maßnahmen.

 

Digitalisierung

Beauftragung sovanta AG

Die Digitalisierung in der öffentlichen Verwaltung in Malsch schreitet voran. Mittlerweile wurde das Schriftgutverwaltungsprogramm Regisafebei der Gemeinde Malsch eingeführt. Gleichzeitig wurden sämtliche Bauakten der Gemeinde digitalisiert. Die sovanta AG in Heidelberg wird die Programmierung und Erstellung eines Prototyps des geplanten Rechercheassistenten für die Bauverwaltung im Rathaus vornehmen. Für das wegweisende Projekt ist die Beauftragung zu beschließen. Die Projektkosten in Höhe von 50.000 € werden durch eine Förderung von 100 % durch das Land Baden-Württemberg übernommen. Für die Gemeinde Malsch fallen keine weiteren Kosten an.

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Malsch beschließt einstimmig die Beauftragung der sovanta AG, Heidelberg, für die Erstellung eines Prototyps für einen Rechercheassistenten für die Bauverwaltung der Gemeinde Malsch. Die Kosten für den Prototyp in Höhe von 50.000 € werden durch die Förderung des Landes Baden-Württemberg gedeckt. Weitere Kosten fallen für die Gemeinde Malsch nicht an.

 

Die Information des Bürgermeisters sowie die Fragen und Anregungen aus dem Gemeinderat beenden die öffentliche Sitzung.

 

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