Aus der Arbeit des Gemeinderats am 19.11.2024
Der Gemeinderat hatte in der öffentlichen Sitzung folgenden Tagesordnungspunkt abzuarbeiten:
Klimaschutz / Energie
1.Energiebericht 2023
2.CO2-Bilanz 2020
Der Gemeinderat hat im November 2019 die Verwaltung beauftragt, die notwendigen Schritte zur Einführung eines kommunalen Energiemanagemets durchzuführen. Nach Erhalt der Förderzusage wurde die KLiBA mit der Umsetzung beauftragt. Nunmehr liegt der erste Jahresbericht für 2023 vor. Dieser Bericht bietet eine umfassende Analyse der Energie- und Wasserverbrauchsdaten für die kommunalen Liegenschaften der Gemeinde Malsch über den Zeitraum von 2016 bis 2023.
Der KLiBA-Geschäftsführer, Dr. Klaus Keßler, hat den Energiebericht vorgestellt und die Ergebniss umfassend erläutert. Darüber hinaus wurden detaillierte Informationen zur Fortschreibung der Energie- und Treibhausgas-Bilanz 2020 gegeben.
Der Gemeinderat der Gemeinde Malsch nimmt Kenntnis.
Satzungen
Erlass der Hebesatzsatzung
Das Bundesverfassungsgericht hatte mit Beschluss vom 10.04.2018 die Bewertungsvorschriften für die Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Gleichzeitig wurde bestimmt, dass der Gesetzgeber bis zum 31.12.2019 gesetzliche Neuregelungen zu treffen hat. Für die bisherigen Bewertungsregelungen wurde eine Übergangszeit bis 31.12.2024 gewährt. Mit einer Grundgesetzänderung, konnte das Land Baden-Württemberg im November 2020 das Landesgrundsteuergesetz beschließen. Aufgrund der neuen gesetzlichen Regelungen zur Grundsteuer A und Grundsteuer B fand für die gesamte Einwohnerschaft am 30.10.2024 eine Informationsveranstaltung statt. Hier wurden die wesentlichen Aspekte der Grundsteuerreform 2025 beleuchtet. Für die neuen Bemessungsgrundlagen sind auch die Hebesätze neu zu beschließen um das Steueraufkommen im Jahr 2025 aufkommensneutral zu erreichen. Die Verwaltung schlägt vor, die Hebesätze für die Grundsteuer A mit 560 v.H. und für die Grundsteuer B mit 190 v.H. zu beschließen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Malsch folgt einstimmig dem Beschlussvorschlag der Verwaltung und setzt die Hebesätze für die Grundsteuer A und Grundsteuer B wie beschrieben fest. Die Satzung wird beschlossen und tritt zum 01.01.2025 in Kraft.
Satzungen
4. Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung - AbwS)
Für das Jahr 2025 wurde eine Gebührenkalkulation vorgenommen. Das Büro KBK hat für die Verwaltung die Aufteilung der Kanal- und Klärkosten auf die Bereiche Schmutz- und Niederschlagswasser entsprechend dem Verteilungsschlüssel vorgenommen. Die Verwaltung schlägt vor, die Schmutzwassergebühr ab 01.01.2025 auf 2,14 € je m³ Schmutzwasser und auf 0,37 € je m2 versiegelter Fläche festzusetzen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Malsch beschließt einstimmig die restlichen 50 % der Kostenüberdeckung aus dem Jahr 2020 in Höhe von 54.758,05 € und die Kostenüberdeckung des Jahres 2021 in Höhe von 64.351,66 € in die Gebührenkalkulation für 2025 zustellen und dabei jeweils zur Hälfte den Bereichen Kanal und Klärwerk als zusätzliche Einnahme zuzuordnen.
Mit einer Gegenstimme beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Malsch ab 01.01.2025 die Schmutzwassergebühr auf 2,14 € je m³ Schmutzwasser und die Niederschlagswassergebühr auf 0,37 € je m2 versiegelter Fläche zu erhöhen. Die Gebührenkalkulation der gesplitteten Abwassergebühr wird gebilligt. Der vorgelegte Satzungsentwurf wird als Satzungsänderung beschlossen. Diese tritt am 01.01.2025 in Kraft.
Statistik
Kriminalitätsentwicklung 2023, Gemeinde Malsch
Durch das Polizeirevier Wiesloch wurde die detaillierte polizeiliche Kriminalitätsstatistik 2023 für die Gemeinde Malsch vorgelegt. Damit kann man sich ein Bild über das der Polizei bekannt gewordene Hellfeld der Kriminalität in der Gemeinde Malsch im Jahr 2023 machen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Malsch nimmt Kenntnis.
ÖPNV / VRN-Mobilitätsboxen
Nutzungsgebühren der VRN-Mobilitätsboxen
Antrag Fraktion Bündnis 9 / Die Grünen
Es wurde die Beratung und Beschlussfassung über die Nutzungsgebühren der VRN-Mobilitätsboxen beantragt.
Der Beschlussvorschlag wurde nach einer umfassenden und intensiven Beratung im Gremium mehrheitlich durch den Gemeinderat der Gemeinde Malsch abgelehnt.