Malsch, Wein- und Wallfahrtsort im Landkreis Karlsruhe in Baden-Württemberg

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BERICHT DER LETZEN ÖFFENTLICHEN GEMEINDERATSITZUNG

Bericht vom 24.09.2024

Aus der Arbeit des Gemeinderats am 24.09.2024

 

Der Gemeinderat hatte in der öffentlichen Sitzung folgenden Tagesordnungspunkt abzuarbeiten:

 

ÖPNV / Mobilitätsboxen

VRN Radboxen am Bahnhof Rot-Malsch

Konzeptvorstellung, Errichtung

Der Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH (VRN), Mannheim, als Dienstleister in der Region hat ein verbundweites Bike & Ride-Konzept entwickelt, das vorsieht, Mobilitätsboxen mit elektronischem Zugang zu installieren. Durch die Errichtung sicherer Stellplätze für Fahrräder und Pedelecs soll die Attraktivität des B+R gestärkt werden. Im Verbundgebiet sind damit kurzfristige bzw. kurzzeitige Nutzungen möglich. Eine Förderung der VRN Radboxen ist noch bis Ende 2024 möglich und kann im Baukastensystem errichtet werden. Es soll die maximal mögliche Anzahl der VRN Radboxen ausschließlich mit Solar-Paneel und einem BedienTerminal am Bahnhof Rot-Malsch auf Malscher Seite betrieben werden.

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Malsch nimmt das Förderprojekt des VRN mit dem verbundweiten B+R Konzept zur Kenntnis.

Der Gemeinderat der Gemeinde Malsch stimmt mit drei Enthaltungen der Errichtung von 24 VRN Radboxen mit Solar-Paneel am Bahnhof Rot-Malsch (Malscher Seite) mit einem Eigenanteil in Höhe von 33.841 € zu. Die Verwaltung wird ermächtigt, mit der Betreiberfirma Kienzler Stadtmobiliar GmbH, Hausach, den hierfür notwendigen Service- und Betriebsvertrag abzuschließen.

Der Gemeinderat der Gemeinde Malsch stellt die notwendigen Finanzmittel außerplanmäßig zur Verfügung.

 

ÖPNV

Einführung eines Ortstarifs ab 2025

In Malsch wurde das kostenlose Busticket zum 01.1.2023 befristet auf zwei Jahre eingeführt und endet somit am 31.12.2024. Die Verwaltung hat vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderats die Kündigung des kostenlosen Bustickets ausgesprochen und gleichzeitig die Einführung eines Ortstarifs beantragt. Aufgrund der schwierigen Transparenz bei der Abrechnung der Kosten des VRN wurde zwischenzeitlich der Ortstarif ab 2025 kalkuliert. Mit der Einführung des Ortstarifs in Malsch kosten künftig die Bustickets für Erwachsene 1,00 € und für Kinder 0,70 €. Der neue Ortstarif wird gemeinsam mit dem VRN begleitet um bei der Einwohnerschaft in Malsch eine entsprechende Akzeptanz zu sorgen. Ein Ortstarif wurde bereits bei den Nachbarkommunen Dielheim, Mühlhausen und Sandhausen eingeführt. Als Abschlagszahlung wird mit Kosten in Höhe von ca. 4.500 € pro Jahr gerechnet.

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Malsch stimmt einstimmig der durch die Verwaltung fristgerecht ausgesprochenen Kündigung des kostenlosen Bustickets/Nahverkehrs in Malsch auf Grund der Befristung zum 31.12.2024 zu.

Der Gemeinderat der Gemeinde Malsch beschließt einstimmig die Einführung eines Ortstarifs ab 01.01.2025 in Malsch wie beschrieben.

 

 

Musikschule

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Musik- und Kunstschule Östringen

Die Gemeinde Malsch hat seit 2023 eine Vereinbarung mit der Stadt Östringen über die Zusammenarbeit der Städtischen Musik- und Kunstschule Östringen und den Gemeinden Angelbachtal und Kronau abgeschlossen. Im Juni 2024 hat auch die Gemeinde Mühlhausen ihren Beitritt erklärt, so dass die öffentlich-rechtliche Vereinbarung geändert werden muss. Mit der neuen Vereinbarung werden sich keine Änderungen an der bisherigen Datengrundlage und der Finanzierung ergeben.

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Maslch stimmt einstimmig dem Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zu und beauftragt Bürgermeister Tobias Greulich mit der Unterzeichnung der Vereinbarung über die Zusammenarbeit der Städtischen Musik- und Kunstschule Östringen mit den Gemeinden Angelbachtal, Mühlhausen, Kronau und Malsch.

 

Klimaschutz

1.Aufhebung Beschluss PV-Anlage für das Rathaus

2.Vorbereitung PV-Anlage für die Letzenberghalle

Der Gemeinderat hat im März 2024 beschlossen, mit der Planung und Angebotseinholung für eine PV-Anlage auf dem Dach des Rathauses zu beginnen. In der öffentlichen Sitzung am 24.04.2024 hatte der Gemeinderat die Ausführungen zur Statik und Eignung des Rathausdaches zur Kenntnis genommen. Die Empfehlung war, keine PV-Anlage auf dem Rathausdach zu installieren. Gleichzeitig wurden weitere gemeindeeigenen Gebäude hinsichtlich der Statik für eine PV-Anlage geprüft. Das Dach der Letzenbergschule – Grundschule Malsch hat eine sehr geringe Neigung und es ist zu befürchten, dass Undichtigkeiten mit der PV-Anlage auftreten. Auch hier wurde von der Montage einer PV-Anlage abgeraten. Das Dach der Schwimmhalle ist noch mit alten Ziegeln belegt und sollte vor einer Belegung mit PV-Modulen saniert werden. Die Letzenberghalle hat ein Stehfalzdach und die Südseite könnte mit PV-Modulen belegt werden.

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Malsch hebt einstimmig den Beschluss vom 19.03.2024 bezüglich der Planung und Ausschreibung einer PV-Anlage auf dem Rathausdach auf.

Der Gemeinderat der Gemeinde Malsch beauftragt einstimmig die Verwaltung und das Architekturbüro E. Reiß, Mühlhausen, mit der Planung und Ausschreibung einer PV-Anlage auf dem Dach der Letzenberghalle.

 

Gemeindestraßen

Straßenbeleuchtung: Reparatur Kandelaber

Auftragsvergabe

Die Netze BW GmbH hat Ende 2023 die Inspektion der Straßenbeleuchtung in Malsch durchgeführt. Die Mängel wurden in drei Klassen nach Dringlichkeit eingeteilt. Die Reparatur der höchsten Dringlichkeitsstufe kostet 35.248,76 €.

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Maslch beschließt einstimmig den Auftrag für die Reparatur der Straßenbeleuchtung in Malsch an die Netze BW GmbH, Region Kurpfalz in Wiesloch in Höhe von 35.248,76 € brutto zu erteilen. Die Finanzmittel werden überplanmäßig bewilligt und zur Verfügung gestellt.

 

 

 

Friedhof Malsch

Instandsetzung des Denkmals für die Opfer des Zugunglücks vom 10.05.1925

Die elf Toten des tragischen Unfalls am 10.05.1925 wurden in einer gemeinsamen Grabstätte mit einem großen Denkmal auf dem Friedhof Malsch beigesetzt. Die Gedenkstätte ist aktuell in einem sehr schlechten Zustand. Für die Überarbeitung und Instandsetzung des Denkmals wurde vier Steinmetzbetriebe in der Region angefragt. Lediglich der Steinmetzbetrieb Hillenbrand aus Kronau hat ein Angebot abgegeben. Das Denkmal sowie die Grabfläche sollen zum 100-jährigen Gedenken wieder in einen angemessenen Zustand versetzt werden. Die Verwaltung hat sich hierzu auch mit der Deutschen Bahn AG in Verbindung gesetzt und von dort einen Zuschuss in Höhe von 7.000 € zugesichert bekommen. Nach Abzug des Zuschusses entstehen der Gemeinde Malsch kosten in Höhe von 14.370,44 €. Für die Bepflanzung der Grabfläche werden die Kosten auf ca. 2.000 € geschätzt. Im Amtsblatt und auf der Homepage der Gemeinde Malsch wird hierfür ein öffentlicher Spendenaufruf erfolgen und bei der Gemeindekasse ein Spendenkonto eingerichtet.

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Malsch ermächtigt einstimmig die Verwaltung, den Steinmetzbetrieb Hillenbrand aus Kronau mit der Instandsetzung des Denkmals für die Opfer des Zugunglücks, inklusive Anbringung der Bronzeschrift zu beauftragen. Weiter wird die Verwaltung ermächtigt, den Auftrag für die Bepflanzung der dazugehörigen Grabfläche zu erteilen.

 

Friedhof Malsch

Weiterentwicklung des Friedhofs

Antrag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 12.07.2024

1.Im Bereich der Gräber Nr. 1 bis 116 sowie Nr. 715 bis 788 werden keine neuen Gräber mehr angelegt, damit perspektivisch die Erweiterung des gärtnerbetreuten Grabfelds möglich wird. Bestehende Rechte bleiben ausgenommen.

2.Im alten Friedhofsteil werden 10 neue Bäume gemäß Planvorschlag des Büros Zieger-Machauer aus der Sitzung vom 26.09.2023 gepflanzt.

 

Nach einer sehr intensiven Beratung und Aussprache sowie einem angenommenen Änderungsantrag im Gremium wurde Ziffer 2 des Antrags mit einer Gegenstimme in den Ausschuss zur Vorberatung vertagt. Der Gemeinderat der Gemeinde Malsch lehnt sodann mehrheitlich Ziffer 1 des Antrags ab.

 

Friedhof Malsch

Alter Teil, Maßnahme 1, Wegebau und Bepflanzung

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.09.203 dem Gestaltungsvorschlag sowie der Entwurfsplanung des Büros Zieger-Machauer GmbH zugestimmt und jährlich Finanzmittel in Höhe von 10.000 € für die Umgestaltung des Friedhofs zur Verfügung gestellt. Aufgrund der fehlenden Wegeverbindung vom Hauptweg zum Parkplatz bei der Einsegnungshalle wurde dieser Maßnahme den Vorrang eingeräumt, auch mit Blick auf die Verkehrssicherheit der Friedhofsbesucher. Nach der Erstellung des Leistungsverzeichnisses wurden drei Fachfirmen angefragt. Alle Fachfirmen haben sich an der Ausschreibung beteiligt und fristgerecht ein Angebot vorgelegt. Der vom Planungsbüro erwartete Preisrückgang, bei abschwächender Baukonjunktur, hat sich nicht bestätigt bzw. wirkt sich offenbar nicht auf den Bereich Garten- und Landschaftsbau aus. Nach Auswertung und Beurteilung der Angebote ist die preisgünstigste Firma, Gartengestaltung Xhylani aus Malsch mit einem Preis in Höhe von 17.357,34 € brutto.

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Malsch beschließt einstimmig den Auftrag für die Maßnahmen in Abschnitt 1 (Wegebau und Bepflanzung) zur Umgestaltung des Friedhofs Malsch, Alter Teil, an die preisgünstigste Firma, Gartengestaltung Xhylani aus Malsch in Höhe von 17.357,34 € zu erteilen. Die zusätzlich benötigten überplanmäßigen Finanzmittel werden bewilligt und zur Verfügung gestellt.

 

Sanierungsverfahren Malsch „Ortsmitte III“

Beschluss zum Absehen von der Erhebung von Ausgleichsbeträgen

Im Zuge der förderrechtlichen Abrechnung des Sanierungsgebiets Malsch „Ortsmitte III“ gegenüber dem Zuschussgeber Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Karlsruhe, wird vor der Erstellung eines förderrechtlichen Abrechnungsbescheids gebeten, die Entscheidung herbeizuführen, ob von der Festsetzung sanierungsrechtlicher Ausgleichsbeträge nach § 155 Abs. 3 und 4 BauGB abgesehen wird. Die Gemeinde kann von einer Festsetzung absehen, wenn eine geringfügige Bodenwerterhöhung gutachterlich ermittelt worden ist und der Verwaltungsaufwand für die Erhebung des Ausgleichbetrages in keinem Verhältnis zu den möglichen Einnahmen stehen. In Malsch sind insgesamt diese Voraussetzungen gegeben, so dass der Gemeinderat von der Festsetzung von Ausgleichsbeträgen absehen kann.

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Malsch folgt dem Beschlussvorschlag der Verwaltung und beschließt einstimmig:

Der Gemeinderat der Gemeinde Malsch sieh gemäß § 155 Abs. 3 BauGB für das Sanierungsgebiet Malsch „Ortsmitte III“ von der Erhebung von Ausgleichsbeträgen ab.

 

 

Die Bekanntgabe eines gefassten Beschlusses zu einer Personalentscheidung und die Informationen des Bürgermeisters sowie die Fragen und Anregungen aus dem Gemeinderat beenden die öffentliche Sitzung.

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