Aus dem Gemeinderat vom 28.03.2017
Bei der letzten Gemeinderatssitzung standen als Themen die Umgestaltung des Schulhofes der Grundschule Malsch, das Bebauungsplanverfahren „Ruhberg“ 4. Änderung auf Gemarkung Mühlhausen, ein Antrag der Stolperstein-Initiative Malsch sowie die Änderung der Vereinsförderungsrichtlinien auf der Tagesordnung. Die Informationen der Bürgermeisterin sowie die Wünsche und Anregungen aus dem Gemeinderat beendeten die öffentliche Sitzung.
Aus der Mitte der anwesenden Zuhörer gab es zu Beginn der Gemeinderatssitzung verschiedene Anfragen zu der Hort- und Kernzeitbetreuung, dem Kinder- und Jugendforum (KiJuFo), zu der geplanten Verlegung der Stolpersteine sowie zu den beiden neu gestalteten Parkplätzen in der Letzenbergstraße 1 und Friedhofstraße.
Grundschule Malsch
Umgestaltung Schulhof
Die Umgestaltung des Schulhofs der Grundschule Malsch beschäftigt die Beteiligten schon seit längerer Zeit. Nachdem der Gemeinderat im November 2016 das Gesamtkonzept der Schulentwicklungsplanung verabschiedet hatte, fand bereits am 17.01.2017 ein Workshop mit allen Beteiligten statt. Die dort gesammelten und priorisierten Ergebnisse wurden in die Entwurfsplanung übernommen. Der Planer Herr Natzschka vom Planungsbüro Spang-Fischer-Natzschka, Walldorf, legte den Entwurf Anfang März 2017 allen Interessierten in der Grundschule vor. Die Entwurfsplanung wurde dabei in seiner Gesamtheit von allen Beteiligten begrüßt. Die Verwaltung hat für das Projekt beim Regierungspräsidium Karlsruhe einen Antrag auf Gewährung einer Investitionshilfe aus dem Ausgleichsstock gestellt und gleichzeitig den vorzeitigen Baubeginn der Maßnahme beantragt, damit die notwendigen Bauarbeiten in den Ferien zeitnah ausgeführt werden können und um den Schulbetrieb so wenig wie möglich zu beeinträchtigen oder zu stören.
Der Gemeinderat stimmte dem Beschlussvorschlag der Verwaltung einstimmig zu. Die vorgelegte Entwurfsbeschreibung und Entwurfsplanung zur Umgestaltung des Schulhofes an der Grundschule wurden gebilligt. Die Verwaltung wurde ermächtigt den Ingenieurauftrag an das genannte Planungsbüro zu erteilen. Weiter wurde das Planungsbüro beauftragt, die Ausschreibungsunterlagen vorzubereiten und die notwendigen Angebote für die Baumaßnahme einzuholen.
Bebauungsplanverfahren „Ruhberg“ 4. Änderung, Mühlhausen
Anhebung der Verkaufsfläche im ausgewiesenen Sondergebiet
Stellungnahme der Gemeinde Malsch
Der E-Aktivmarkt Mühlhausen plant bereits seit dem Jahr 2009 die Erweiterung seines Standortes. Der Gemeinderat der Gemeinde Mühlhausen beschloss daher, einen Teil der schriftlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes „Ruhberg“ zu ändern. Inhalt der damaligen Änderung war die Erhöhung der zulässigen Verkaufsfläche im Sondergebiet „Einzelhandel“ von bisher 1.050 qm auf 1.500 qm. Der geplanten Erweiterung widersprach dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes Rauenberg (GVVR) dahingehend, dass eine maximal auf 1.200 qm festgesetzte Verkaufsfläche nochmals um 300 qm überschritten werden sollte. Seitens der Raumordnungsbehörde wurde aufgrund der Schaffung der Grundlagen für einen großflächigen Einzelhandelsbetrieb dem mit der Bauleitplanung einhergehenden Zielabweichungsverfahren nicht zugestimmt. Am 26.01.2017 beschloss daher die Gemeinde Mühlhausen die maximal zulässige Verkaufsfläche auf 1.200 qm zu reduzieren und die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Ruhberg“ auf dieser Basis weiter zu betreiben. Die Gemeinde Malsch wird als Träger öffentlicher Belange nun in diesem Verfahren erneut um eine Stellungnahme gebeten.
Da der Bebauungsplan eine Verkaufsfläche von 1.200 qm festsetzt, ist schon jetzt davon auszugehen, dass der Betrieb per Definition bereits vor der geplanten Erweiterung als großflächig anzusehen ist. Trotzdem deckt sich die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Ruhberg“ mit der rechtskräftigen Flächennutzungsplanung des GVVR. Die Anhebung der Verkaufsfläche im ausgewiesenen Sondergebiet auf Gemarkung Mühlhausen wird aus Sicht der Gemeinde Malsch sowie zum Schutz des eigenen Einzelhandelsstandorts ausdrücklich nicht begrüßt, kann jedoch rechtlich nicht verhindert werden.
Der Gemeinderat erklärte geschlossen, dass die Anhebung der Verkaufsfläche im ausgewiesenen Sondergebiet der Gemeinde Mühlhausen von Seiten der Gemeinde Malsch und wegen der Sicherung des eigenen Discounter-Standortes ausdrücklich nicht begrüßt wird. Die Gemeinde Malsch wird keine fachliche Stellungnahme abgeben.
Arbeitskreis „Jüdisches Leben in Malsch“
Antrag der Stolperstein-Initiative Malsch vom 20.02.2017
Seit 1997 werden von dem Kölner Künstler Gunter Demnik auf Initiative von Bürgerinnen und Bürgern „Stolpersteine“ verlegt. Dies sind kleine Gedenksteine, die vor den einstigen Wohnhäusern von NS-Opfern in das Straßenpflaster verlegt werden. In die 10x10 cm großen Messingplatten sind die Namen, Lebensdaten und Hinweise auf das Schicksal des jeweiligen Opfers eingraviert. Stolpersteine wurden bereits in vielen umliegenden Städten und Gemeinden verlegt. Auch der Gemeinderat der Gemeinde Bad Schönborn hat die Verlegung der Steine beschlossen. Die Initiative beantragt daher die Genehmigung der Verlegung der Stolpersteine im öffentlichen Raum. Die Gemeindeverwaltung solle die Stolperstein-Initiative Malsch bei der Ermittlung der Biographien der Opfer des Nationalsozialismus unterstützen. Die Stolpersteine werden über Spenden finanziert (Kosten je Stolperstein: 120,00 €). Die Gemeindeverwaltung richtet hierfür ein Spendenkonto ein.
Über den Antrag wurde wie folgt abgestimmt:
10 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 2 Enthaltungen.
Vereinsförderung
Änderung der Neufassung der Richtlinien zur Förderung der örtlichen Vereine (Vereinsförderungsrichtlinie) vom 18.09.2001
Seit der Beschlussfassung der Vereinsförderungsrichtlinien wurden in der Zwischenzeit einige Einzelbeschlüsse im Zusammenhang mit der Vereinsförderung getroffen, die noch in die Richtlinien aufzunehmen sind. Es handelt sich hierbei um die Gewährung eines Zuschusses für musikalische Früherziehung, die Percussion-Gruppe und die Bläser-Gruppe des Musikvereins vom 25.06.2013. Des Weiteren wurde am 08.07.2014 beschlossen, den jährlichen Zuschuss an den Verkehrs- und Heimatverein für die Durchführung des Fastnachtsumzuges von 900,00 € auf 4.000,00 € zu erhöhen. Zuletzt wurde in der Gemeinderatssitzung am 19.04.2016 beschlossen, einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 3.000,00 € an den Förderverein Helfer vor Ort zu gewähren. Gleichzeitig wurde der Reisetaubenverein „Gut Flug“ sowie die Kolpingfamilie Malsch aus der Auflistung der Vereine mit jährlichen Förderpauschalen gestrichen, da diese Vereine nicht mehr existieren.
Der Gemeinderat stimmte sodann der vorgelegten Änderung der Neufassung der Richtlinien zur Förderung örtlicher Vereine – Vereinsförderungsrichtlinie – einstimmig zu.
Protokoll über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 21.02.2017
Einwendungen gegen das Protokoll wurden nicht vorgetragen.
Bekanntgabe der Beschlüsse der in nichtöffentlicher Sitzung des Gemeinderates am 21.02.2017
Hier gab es nichts bekannt zu geben.
Informationen der Bürgermeisterin
Die Bürgermeisterin teilte mit, dass die Deutsche Bahn bezüglich der Verschmutzung der Unterführung am Bahnhof unterrichtet wurde, mit der Bitte, diesen Missstand zu beseitigen. Weiter teilte sie mit, dass die Rissbildung am Gebäude der Zehntscheuer von den Mitarbeitern des Bauhofs beobachtet werde und der Schaden zu gegebener Zeit behoben wird. Zum Schluss verkündete sie, dass die einzige Telefonzelle in Malsch erhalten bleibe, die allerdings durch den Betreiber umgebaut wird.
Wünsche und Anregungen aus dem Gemeinderat
Es wurden Angelegenheiten innerhalb der Gemeinde von den Gemeinderatsmitgliedern angesprochen.