Aus der Arbeit des Gemeinderates am 27.04.2021
Aufgrund der derzeitigen Einschränkungen im Zuge der Corona-Pandemie finden die öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates der Gemeinde Malsch unter Beachtung der erforderlichen Hygiene- und Abstandsregeln nicht im Ratssaal des Rathauses, sondern in der Letzenberghalle statt.
Nach der Bürgerfragestunde standen die Bedarfsplanung der Kinderbetreuungseinrichtungen für das Jahr 2021/2022 sowie die Begrünung des Dorfplatzes im Mittelpunkt der Sitzung. Weitere Themen waren der Ersatzneubau der Brücke über den Kehrgraben mit Straßensanierungsarbeiten sowie die Kanalreinigungs- und TV-Untersuchungsarbeiten im Rahmen der Eigenkontrollverordnung, die beantragte Gutscheinaktion zur Unterstützung des lokalen Gewerbes und der Jahresbericht 2020 der Schuldnerberatung. Die Informationen der Bürgermeisterin sowie Wünsche und Anregungen aus dem Gemeinderat beendeten die Sitzung.
Bedarfsplanung für das Jahr 2021/2022
1. Katholischer Kindergarten St. Franziskus
2. Postillion e.V.
Die Gemeinde Malsch hat die Aufgabe jährlich eine Bedarfsplanung unter Beteiligung der freien Träger für das kommende Kindergartenjahr zu erstellen und dem Träger der örtlichen Jugendhilfe, Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, anzuzeigen. Im Katholischen Kindergarten sind derzeit 4 Krippenkinder auf der Warteliste, die erst im September 2021 in den Ü3-Bereich wechseln können. Im Kinderhaus Postillion warten 5 Kinder im Jahr auf einen Krippenplatz. Die Kinder auf der Warteliste haben erst einen Anspruch ab September 2021, bekommen aber voraussichtlich im Laufe dieses Jahres keinen Platz. Die derzeit freien Plätze werden bis September von anderen Kindern belegt, die aktuell schon einen Anspruch haben. Die für den Katholischen Kindergarten bestehende Betriebserlaubnis umfasst insgesamt 98 Plätze. Im Kinderhaus Postillion e.V. besteht die Betriebserlaubnis für insgesamt 64 Plätze. Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie kam der Wunsch der Eltern auf, die Betreuungszeiten am Vormittag im Bereich der Regelgruppe des Kath. Kindergartens zu ändern. Aufgrund einer Elternumfrage wurde dies bestätigt, weshalb die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der Einrichtung übereingekommen ist, ab September 2021 die Öffnungszeiten der Regelgruppe am Vormittag um ca. eine Stunde zu verlängern, von 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr anstatt 07:50 Uhr bis 12:00 Uhr und dafür nur noch an zwei Nachmittagen von 13:30 bis 16:00 Uhr anstatt wie bisher an 4 Nachmittagen eine Betreuung anzubieten. Im Rahmen der nächsten Bedarfsplanung kann über eventuell notwendig werdende weitere Anpassungen der Betreuungszeiten entschieden werden. Der Wunsch der Eltern nach Anpassung der Öffnungszeiten bei der Erstellung der Bedarfsplanung ist berücksichtigt. Aufgrund des geltenden Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz wird im Land Baden-Württemberg eine Versorgungsquote von 35 % angestrebt. Diese Quote wird in der Gemeinde Malsch erfüllt. Bei den 1- bis 3-Jährigen beträgt die Quote ca. 69 %.
Der Gemeinderat der Gemeinde Malsch nimmt die Daten zur Bedarfsplanung zur Kenntnis. Der Bedarf für 2021/2022 wird einstimmig wie folgt festgesetzt:
1. Katholischer Kindergarten St. Franziskus
2 Krippengruppen 20 Plätze
1 Regelgruppe 28 Plätze
2 Gruppen GT-VÖ 50 Plätze
Insgesamt 98 Plätze
2. Postillion e.V.
2 Krippengruppen 19 Plätze
1 VÖ-Gruppe 25 Plätze
1 GT-Gruppe 20 Plätze
Insgesamt 64 Plätze
Dorfplatz
Begrünung
Nach Durchführung und Beendigung der Tiefbauarbeiten zur Straßen- und Platzgestaltung in der Ortsmitte von Malsch in der Brunnengasse und der Müllgasse steht als abschließender Schritt der Gesamtmaßnahme jetzt noch die gärtnerische Gestaltung der ausgewiesenen Grünflächen und Baumquartiere an. Dabei wurden auch die Grünstreifen am Parkplatz mit einbezogen. Das Planungsbüro der Gemeinde hat ein Gestaltungskonzept für diese Flächen vorgeschlagen. Für die Bestimmung der Pflanzen waren maßgeblich die Standortfaktoren Boden, Lage/Sonnenstand und Feuchtigkeit. Dazu kommen die Anforderungen, die allgemein an öffentliche Grünanlagen zu stellen sind. Besonders zu beachten war der Planungsbereich um den Gedenkstein und die Infotafel zur Erinnerung an die ehemalige jüdische Synagoge. Hierfür wurde die weißblühende Madonnen-Lilie in den Gestaltungsvorschlag aufgenommen um bei richtiger Pflege der Situation zusätzliche Würde zu verleihen. Die Sitzgelegenheiten/Bänke werden als „Erstausstattung“ mit 4 Holzbankauflagen ohne Rückenlehne im Scheunenbereich und am Brunnen vorgesehen. Sollte Mehrbedarf gewollt sein, können weitere Sitzgelegenheiten bestellt und montiert werden. Der Gesamtgestaltungsplan wurde mit der Umweltbeauftragten des Gemeindeverwaltungsverbandes Rauenberg abgestimmt. Die Kosten für die Begrünung des Dorfplatzes in der Ortsmitte von Malsch inklusive der Sitzbänke betragen ca. 34.000 € (brutto). Die Kosten sind angesichts der bedeutenden neugestalteten Flächen angemessen.
Die Fraktion der Grünen haben Änderungsanträge bezüglich der Ausstattung mit Bänken und der Reduzierung der Pflanzen von 1.500 auf 1.000 Stück gestellt. Diese Anträge wurden umfassend im Gremium diskutiert. Beide Änderungsanträge wurden abschließend mehrheitlich im Gremium abgelehnt.
Der Gemeinderat stimmt dem vorgelegten Gestaltungsvorschlag bei drei Enthaltungen zu. Die Verwaltung wird ermächtigt, nach durchgeführter Preisanfrage die Aufträge der notwendigen Landschafts- und Gartenbauarbeiten mit Fertigstellungspflege bis zu einem Betrag in Höhe von max. 34.000 € brutto zu vergeben.
Gemeindebrücken/Gemeindestraßen
1. Ersatzneubau Brücke über den Kehrgraben
Die Brücke befindet sich im Industriegebiet von Malsch und wurde im Zuge der wiederkehrenden Brückenprüfungen bei der letzten turnusmäßigen Begehung durch den TÜV mit einer Gesamtnote von 4,0 bewertet. Diese Bewertung entspricht der Definition nach einem ungelegenen Zustand und erfordert eine umgehende Instandsetzung bzw. Erneuerung der Brücke. Im Nachgang der Bauwerksprüfung wurden Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass Nachbesserungen mit einem wirtschaftlich vertretbaren Aufwand nicht realisierbar sein dürften. Der Brückenneubau orientiert sich am Bestand und wird wieder als Rahmendurchlass aus Rechteckprofilen hergestellt. Das Baujahr des vorhandenen Bauwerks ist nicht bekannt und wird auf 1950 geschätzt. Vorsorglich hat die Verwaltung beim Regierungspräsidium Karlsruhe einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für die Sanierung von Brückenbauwerken gestellt. Die Zuwendung des Landes beläuft sich auf 68.700 €.
2. Straßensanierung
Der Bereich der Industriestraße zwischen der Landesstraße L546 und der Gutenbergstraße soll auf einer Breite von 3,0 Meter in einer Länge von ca. 50 Meter saniert werden. Weiter sollen im Bereich Kahlbachring die beschädigten Rinnenplatten und die Bordsteine ebenfalls saniert werden.
Die Ausschreibungsunterlagen wurden an 6 Baufirmen im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung versendet. Zur Angebotseröffnung lagen 3 Angebote vor.
Der Gemeinderat der Gemeinde Malsch beschließt einstimmig den Gesamtauftrag für den Ersatzneubau Brücke über den Kehrgraben und partielle Straßensanierung an die preisgünstigste Bieterfirma, Hauck Baugesellschaft, Waibstadt, zu einer Angebotssumme von 277.952,26 € brutto zu erteilen.
Eigenkontrollverordnung (EKVO)
Ortskern, 1. Abschnitt, 2. Befahrung
Kanalreinigungs- und TV-Untersuchungsarbeiten
Im Rahmen der Eigenkontrollverordnung des Landes Baden-Württemberg ist die Gemeinde Malsch verpflichtet ihre Kanäle nach erfolgter Sanierung von schadhaften Kanalstrecken einer optischen Zustandskontrolle zu unterziehen. Bei der beschränkten Ausschreibung für die 2. Befahrung der Kanalreingungs- und TV-Untersuchungsarbeiten im 1. Abschnitt sind 3 Angebote eingegangen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Malsch beschließt einstimmig für die 2. Befahrung im Rahmen der Eigenkontrollverordnung (EKVO) für den Ortskern, 1. Abschnitt, den Auftrag der Kanalreinigungs- und TV-Untersuchungsarbeiten an die wirtschaftlichste Bieterfirma, Herrmann Umweltservice GmbH, Pforzheim in Höhe von 45.683,78 € brutto zu erteilen.
Gutscheine zur Unterstützung des lokalen Gewerbes
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 04.03.2021
Nachdem die aufgeworfenen Fragen aus der Gemeinderatssitzung im März zu dem vorliegenden Antrag geklärt waren, konnte das Gremium dem Antrag seine grundsätzliche Zustimmung erteilen. Mit dem Erwerb eines Gutscheins soll das lokale Gewerbe unterstützt werden und alle Gewerbetreibenden in Malsch gleichermaßen von der Aktion profitieren.
Der Gemeinderat der Gemeinde Malsch beschließt einstimmig die Aktion „Gutscheine zur Unterstützung des Malscher Gewerbes“ mit 200 Gutscheinen zum Nennwert von 25 € und einem Selbstanteil der Gemeinde von je 5 €. Der Förderanteil wird bis zum 31.12.2021 gewährt.
Schuldnerberatung
Jahresbericht 2020
Das diakonische Werk im Rhein-Neckar-Kreis hat den Jahresbericht 2020 im Rahmen der Schuldnerberatung vorgelegt.