Malsch, Wein- und Wallfahrtsort im Landkreis Karlsruhe in Baden-Württemberg

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Bericht vom 26.07.2022

Aus der Arbeit des Gemeinderates am 26.07.2022

 

In der letzten öffentlichen Sitzung vor der Sommerpause hatte der Gemeinderat noch eine umfangreiche Tagesordnung abzuarbeiten.

 

 

Carsharing

Vorstellung Carsharing Modell, Kleinbus (9-Sitzer)

Dir Firma mikar hat sich auf kommunales Carsharing spezialisiert und unterhält mittlerweile Standorte in ganz Deutschland. Die Firma hat der Gemeinde angeboten, einen Kleinbus (9-Sitzer) für das Carsharing in Malsch auf die Dauer von 4 Jahren zur Verfügung zu stellen. Dieser Kleinbus wird der Bürgerschaft, den Unternehmen und den Vereinen und Institutionen als flexible Ergänzung zum eigenen Fahrzeug und zum öffentlichen Nahverkehr zur Verfügung gestellt. Der Gemeinde Malsch entstehen durch das Projekt keine Kosten. Das komplette finanzielle Risiko liegt beim Carsharing-Betreiber. Die Firma wird Gewerbetreibende in der näheren Umgebung in Abstimmung mit der Gemeinde anschreiben, diese können bei Interesse sich auf dem Fahrzeug mit einer Werbeanzeige präsentieren. Die Gemeinde hat lediglich eine geeignete Fläche als Standort für den Kleinbus zur Verfügung zu stellen. Der Gemeinderat sieht mehrheitlich einen Stellplatz an der Reblandhalle als geeignetste Fläche an.

 

Mit einer Gegenstimme stimmt der Gemeinderat der Gemeinde Malsch dem Abschluss des Kooperationsvertrags (mikarshare) mit der Firma mikar GmbH & Co.KG, Deggendorf, zur Errichtung eines Carsharing-Standortes für einen Kleinbus (9-Sitzer) in Malsch zu. Als Standort ist die öffentliche Parkplatzfläche an der Reblandhalle festgelegt.

 

 

Gemeindeentwicklungskonzept | Malsch 2035

Gebietsbezogenes integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept | Ortsmitte IV

Das Planungsbüro Reschl Stadtentwicklung, Stuttgart, wurde mit der Erstellung eines Gemeindeentwicklungskonzepts für die Gemeinde Malsch beauftragt. Ziel ist ein Konzept, welches die Gemeinde bis zum Jahr 2035 in ihren zentralen Handlungsfeldern strategisch ausrichtet und in der Region positioniert. Die spezifischen Rahmenbedingungen von Malsch sollen dabei ebenso berücksichtigt werden, wie die gegenwärtigen und künftigen kommunalen Herausforderungen und bestehende Planungen. Wichtig war die intensive Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger von Malsch. Die Ergebnisse aus der Bürgerbeteiligung sowie der Klausurtagungen des Gemeinderats sind in das Gemeindeentwicklungskonzept eingeflossen. Ein konkretes Projekt, das aus dem Gemeindeentwicklungskonzept direkt vorbereitet und umgesetzt werden soll ist die Bewerbung und Implementierung eines weiteren Sanierungsgebietes in der Ortsmitte Malsch. Hierfür soll die Verwaltung mit der Unterstützung des Planungsbüros mit der Bewerbung beauftragt werden.

 

1. Der Gemeinderat der Gemeinde Malsch beschließt einstimmig das Gemeindeentwicklungskonzept | Malsch 2035 (GEK) mit dem gebietsbezogenen, intergrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept | Ortsmitte IV (Gisek) als strategisches Handlungsinstrument für die zukünftige Gemeindeentwicklung. Die Darin enthaltenen Leitziele sollen den Rahmen für eine nachhaltige Entwicklung der Gemeinde Malsch bis zum Zieljahr 2035 bilden. Der Beschluss schließt die regelmäßige Evaluierung, Fortschreibung und Anpassung der formulierten Ziele und konkreten Projekte mit ein.

2. Die Verwaltung wird beauftragt sich für die Weiterentwicklung der Ortsmitte Malsch für ein Programm der städtebaulichen Erneuerung für das Programmjahr 2023 zu bewerben.

3. Das Büro Reschl wird entsprechend dem Angebot mit der Unterstützung der Gemeinde bei der Bewerbung, Betreuung und Durchführung der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme Malsch Ortsmitte IV beauftragt.

 

 

Postillion e.V.

Antrag auf eine weitere Abschlagszahlung für das Jahr 2022

Aufgrund der Tarifeinigung im Sozial- und Erziehungsdienst 2022 hat Postillion e.V. die Verwaltung darüber informiert, dass der Tarifabschluss zu unvorhersehbaren Mehrkosten führen wird. Dies betrifft die Kindertagesbetreuung durch eine Zulage sowie durch zwei zusätzliche Regenerationstage pro Mitarbeiter. Der genaue Betrag kann derzeit noch nicht beziffert werden. Eine Kompensation ist im Vorfeld zur Betriebskostenabrechnung nicht zu gewährleisten, weshalb eine weitere Abschlagszahlung beantragt wurde. Die Höhe der Abschlagszahlung wurde vorerst mit 14.000 € insgesamt für die Krippe und den Kindergarten berechnet.

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Malsch beschließt mit einer Gegenstimme eine weitere Abschlagszahlung in Höhe von 14.000 € an Postillion e.V. zu gewähren. Im Rahmen der Endabrechnung für das Jahr 2022 wird die endgültige Höhe der Betriebskosten entschieden.

 

 

Mobilität

Errichtung einer Fahrradabstell-Anlage am Bahnof Rot-Malsch

Aus der Mitte des Gemeinderats wurde die Errichtung einer Fahrradabstell-Anlage am Bahnhof Rot-Malsch angeregt. Für die Nutzer der S-Bahn Rhein-Neckar, die mit höherpreisigen Fahrrädern den Bahnhof Rot-Malsch anfahren, soll eine weitere diebstahlsichere Abstellmöglichkeit angeboten werden. Um die Attraktivität des klimaneutralen Radverkehrs zu steigern, hat die Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro Spang, Fischer, Natzschka aus Wiesloch hierzu einen bedarfsgerechten Entwurf mit Kostenvoranschlag bei der bereits vorhandenen und bisher wenig genutzten Fahrradüberdachung erarbeitet. Dieser besteht aus einer Gitterzaunanlage mit Tor, zusätzlichen Fahrradständern, Elektroanschluss und allen von und in Betracht der geplanten Bauweise kommenden Kosten. Die Kostenschätzung hierfür beträgt ca. 33.000 €. Sollte ein elektronisches Sicherungssystem installiert werden kommen weitere Kosten von ca. 3.000 € hinzu.

 

Die Fraktion der Grünen zeigte sich mit dem Planentwurf nicht zufrieden und forderte Nachbesserung. Daraufhin wurde der Antrag auf Vertagung gestellt. Das Gremium stimmt mit 8 Ja-Stimmen und 7 Enthaltungen dem Antrag auf Vertagung zu.

 

 

Plakatierung von Wahlplakaten an Laternen

Gemeinsamer Antrag vom 22.06.2022, GR Oestringer (FDP), Grüne-Fraktion

Die Standorte in Malsch für faires Werben mit Plakaten wird von den Antragstellern für zu gering erachtet. Daher soll künftig das Plakatieren an Laternen in Malsch ermöglicht werden.

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Malsch beschließt einstimmig:

1. Die grundsätzliche Erlaubnis zum Plakatieren an Straßenlaternen in Malsch. Genehmigungen sind entsprechend anzupassen.

2. Die maximale Anzahl an Plakaten wird auf 10 begrenzt (Hinweis: 2 unmittelbar verbundene Plakate am selben Standort gelten dabei als eines.

3. Um die Lackierung der Laternen zu schonen sind die Plakate ausschließlich mit Kabelbindern aus Plastik anzubringen. Pro Laterne ist nur 1 Aufhängung erlaubt.

 

 

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