Malsch, Wein- und Wallfahrtsort im Landkreis Karlsruhe in Baden-Württemberg

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Bericht vom 26.03.2019

Aus der Arbeit des Gemeinderates am 26.03.2019

 

Das Projekt „Sonnengarten Malsch“ auf dem Grundstück Hauptstraße 122, die Auftragsvergaben der Gewerke zum Um- und Ausbau der Dorfscheune, die Feuerwehrentschädigungssatzung sowie Themen zur Kinderbetreuung standen auf der Tagesordnung.

 

Umweltbeauftragte GVVR

Sonnengarten Malsch, Hauptstraße 122

Zustimmung zum Projekt

Die Umweltbeauftragte des Gemeindeverwaltungsverbandes Rauenberg (GVVR) stellte das Gartenprojekt in ihrem Sachvortrag erneut dem Gremium vor. Dort sollen eine gärtnerische und eine naturschutzfachliche Nutzung des Grundstücks im Ortskern realisiert werden. Die Vertreter aller Fraktionen lobten die Idee und das vorgeschlagene Projekt, jedoch waren alle der Meinung, dass das Grundstück Hauptstraße 122 an der verkehrsreichen Kreuzung in Malsch als gänzlich ungeeigneter Standort angesehen werde. Als Alternative wurde das Grundstück Brunnengasse 9 am Dorfplatz als besser geeignetes Grundstück für dieses Projekt gesehen. In den Stellungnahmen der Fraktionen wurde die Idee für dieses Gartenprojekt gelobt, jedoch solle dies auf dem Grundstück Brunnengasse 9 umgesetzt werden. Die Fraktionen waren sich weiter einig, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung nicht zu folgen sondern das Gartenprojekt auf dem Grundstück Brunnengasse 9 zu realisieren.

 

Nachdem der Beschlussvorschlag der Verwaltung mehrheitlich abgelehnt wurde, stimmte das Gremium dem geänderten Beschlussvorschlag zur Umsetzung des Gartenprojekts auf dem Grundstück Brunnengasse 9 einstimmig zu.

 

 

Sanierungsverfahren Malsch „Ortsmitte III“

Dorfscheune, 2. Bauabschnitt

1. Gewerk 01: Beton-, Mauer-, Naturstein-, Verputz- und Anstricharbeiten

2. Gewerk 02: Trockenbau-, Estrich-, Fliesen- und Plattenarbeiten

3. Gewerk 04: Stahlbau-, Metallbau-, Verglasungs- und Beschlagsarbeiten

Auftragsvergabe

Der Ortsplaner der Gemeinde erläuterte in seinem Sachvortrag die Submissionsergebnisse der beschränkten Ausschreibung zu den genannten Gewerken. In seinen Ausführungen erklärte er weiter, dass für das Gewerk 03 Holzschutz-, Holzschutzkonstruktions- und Dacharbeiten erst in der nächsten Sitzung ein Vergabevorschlag vorgelegt werden könne. In der Aussprache erkundigten sich die Gremiumsmitglieder nach den Preisen zu den jeweiligen Gewerken. Die Bürgermeisterin ergänzte, dass die aktuelle Preisentwicklung und die schwierige Marktlage ausschlaggebend für die hohe Angebotspreise seien.

Der Gemeinderat stimmte sodann jeweils einstimmig bei einer Enthaltung der Auftragsvergabe der einzelnen Gewerke zu:

Gewerk 01: Beton-, Mauer-, Naturstein-, Verputz- und Anstricharbeiten an den annehmbarsten Bieter, Firma Gebauer, Reilingen mit 139.506,68 € (brutto).

Gewerk 02: Trockenbau-, Estrich-, Fliesen- und Plattenarbeiten an den annehmbarsten Bieter, Firma Orani GmbH, Karlsdorf-Neuthardt mit 40.354,09 € (brutto).

Gewerk 04: Stahlbau-, Metallbau-, Verglasungs- und Beschlagsarbeiten an den Bieter Firma Lindner + Aulenbach GmbH, Eckenstein-Leopoldshafen mit 104.411,31 € (brutto).

 

 

Freiwillige Feuerwehr Malsch

Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich Angehörigen der Gemeindefeuerwehr Malsch nach § 16 FwG

(Feuerwehrentschädigungssatzung-FwES)

Beratung und Beschlussfassung

Die derzeitige Feuerwehrentschädigungssatzung stammte aus dem Jahr 2007. Die geltende Satzung solle nun formal und die Höhe der Entschädigungssätze an die heutigen Anforderungen angepasst werden. Die Feuerwehr Malsch hatte die Anpassung der derzeit gültigen Entschädigungen beantragt. Für die Funktionsträger der Feuerwehr Malsch wurden Entschädigungssätze vorgeschlagen. Bei Festlegung der beantragten Entschädigungssätze entstehe ein Mehraufwand von ca. 500,00 € im Gemeindehaushalt. Der Feuerwehrausschuss wurde nach den Bestimmungen des Feuerwehrgesetzes gehört und hat hierzu seine Zustimmung zum Satzungsentwurf erteilt. Die Vertreter der Fraktionen waren sich in ihren Stellungnahmen einig, dass eine Erhöhung der Entschädigungen angemessen sei. Dabei wurde das maßvolle Vorgehen bei den Erhöhungen gelobt und sie gaben ihre Zustimmung zum Beschlussvorschlag der Verwaltung.

Der Gemeinderat beschloss sodann einstimmig die Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Feuerwehr Malsch nach § 16 FwG (Feuerwehrentschädigungssatzung - FwES).

 

 

Kinderbetreuung

Bedarfsplanung für das Jahr 2019/2020

1. Katholischer Kindergarten St. Franziskus

2. Kindernest Malsch e.V.

Die Gemeinde Malsch hat die Aufgabe jährlich eine Bedarfsplanung unter Beteiligung der Freien Träger für das kommende Kindergartenjahr zu erstellen und dem Träger der örtlichen Jugendhilfe (Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis) anzuzeigen. Zurzeit besteht im katholischen Kindergarten St. Franziskus eine Betriebserlaubnis für 98 Plätze, wovon zum 01.03.2019 bereits 74 Plätze belegt waren. Im Kindernest Malsch e.V. besteht zurzeit eine Betriebserlaubnis für 65 Plätze. Im März 2019 waren davon 64 Plätze belegt. Nach den bisherigen Anmeldungen können im Kindergartenjahr 2019/2020 alle Plätze im Bereich der 3-6-Jährigen belegt werden. Im Krippenbereich stehen im Kindernest Malsch e.V. 3 Kinder auf der Warteliste, die voraussichtlich erst zum 01.09.2020 einen Platz erhalten werden. Aufgrund des seit August 2013 geltenden Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz nach Vollendung des 1. Lebensjahres wurde im Land Baden-Württemberg eine Versorgungsquote von 35 % angestrebt und diese Quote werde von der Gemeinde Malsch erfüllt.

Dank und Anerkennung für die geleistete Arbeit den beiden Einrichtungen im Bereich der Kinderbetreuung waren in den Stellungnahmen aller Fraktionen zu verzeichnen. In Malsch werde eine hochwertige Kinderbetreuung durch die beiden hervorragenden Einrichtungen geboten. Das Gremium nahm die Bedarfsplanung für das Jahr 2019/2020 zur Kenntnis und stellte den Bedarf einstimmig gemäß Beschlussvorschlags fest.

 

 

Kinderbetreuung

Katholischer Kindergarten St. Franziskus

Neue PiA ab September 2019

Überschneidung mit vorhandener Ausbildungsstelle

Der katholische Kindergarten St. Franziskus beantragt bei der Verwaltung die Schaffung einer weiteren Stelle einer praxisintegrierten Ausbildung zum Erzieher/Erzieherin (PiA) ab September 2019. Die vorhandene Ausbildungsstelle ist derzeit mit einer Auszubildenden im ersten Ausbildungsjahr besetzt. Dem Kindergarten liegt nun eine weitere Bewerbung für eine praxisintegrierte Ausbildung vor. Ein Schulplatz stehe ebenfalls für die Bewerberin zur Verfügung. Da die Personalsituation im katholischen Kindergarten angespannt sei und die Ausschreibungen leider nicht die gewünschte Resonanz erbringen, werde es als sehr sinnvoll erachtet die gewünschte Ausbildungsstelle zu ermöglichen. Durch die weitere PiA-Stelle würden zusätzliche Personalkosten in Höhe von ca. 19.800,00 € für ein Jahr entstehen, an denen sich die Gemeinde mit 91,5 % beteilige. Im Hinblick auf den derzeit bestehenden Fachkräftemangel solle die weitere Ausbildungsstelle ermöglicht werden. Nach einer kurzen Aussprache erklärten die Vertreter aller Fraktionen in ihren Stellungnahmen ihre Zustimmung zum Beschlussvorschlag der Verwaltung.

Der Gemeinderat stimmte sodann einstimmig der Einstellung einer weiteren Bewerberin für die praxisintegrierte Ausbildung (PiA) ab September 2019 zu.

 

 

Finanzen

Spendenbericht 2. Halbjahr 2018

In der Zeit vom 08.06.2018 bis 31.12.2018 sind Geldspenden in Höhe von insgesamt 1.504,16 € bei der Verwaltung eingegangen. Die Gemeinde müsse jährlich einen Bericht erstellen in dem der Geber der Zuwendung und der Verwendungszweck anzugeben sei und der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen sei. Die eingegangenen Geldspenden teilen sich wie folgt auf:

 

3 Spenden für den Asylkreis                                                       499,16 €

1 Spende für die Seniorenarbeit                                                            300,00 €

1 Spende für das Kinder- und Jugendforum (KiJuFo)                      200,00 €

1 Spende für die Freiwillige Feuerwehr                                               300,00 €

1 Spende für die Aktion Stolpersteine                                         30,00 €

1 Spende für soziale Zwecke                                                      150,00 €

1 Spende für die Gemeindebücherei                                          25,00 €.

 

Der Gemeinderat nahm einstimmig die eingegangenen Geldspenden an, damit könne die Ausstellung der Spendenbescheinigungen durch die Verwaltung erfolgen.

 

Die Informationen der Bürgermeisterin sowie Wünsche und Anregungen aus dem Gemeinderat beendeten die öffentliche Sitzung des Gemeinderates.

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