Aus dem Gemeinderat vom 25.07.2017
Als Schwerpunkte auf der Tagesordnung der letzten Gemeinderatssitzung vor der Sommerpause standen der Untersuchungsbericht zur Kanalzustandsbewertung im Kernort – 3. Abschnitt, die Umgestaltung des Schulhofs sowie die Weiterführung der Kooperation mit der Stephen-Hawkins-Schule an der Grundschule Malsch sowie der Halbjahresbericht 2017 über die Finanzen. Weiterer Schwerpunkt war die Grundsatzentscheidung zur Dorfscheune sowie der Umbau und Instandsetzung der Stützmauer am Parkplatz Hauptstraße 112. Die Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbands High-Speed-Netz Rhein-Neckar, die Informationen sowie die Wünsche und Anregungen aus dem Gemeinderat beendeten die öffentliche Sitzung.
Eigenkontrollverordnung (EKVO)
Kanalzustandsbewertung im Kernort – 3. Abschnitt
Untersuchungsbericht des Ingenieurbüros Willaredt, Sinsheim
Der Gemeinderat hatte den Auftrag für die Kanalreinigungs- und TV-Inspektionsarbeiten in Malsch, Kernort – 3. Abschnitt, vergeben. Fachtechnisch wurde die Maßnahme vom Ingenieurbüro Willaredt, Sinsheim, begleitet. Die Untersuchungen seien abgeschlossen, das Ergebnis liege vor und könne nun der Öffentlichkeit präsentiert werden. Der Vertreter des Ingenieurbüros berichtete unterstützt durch eine Präsentation im Detail die in diesem Abschnitt vorgefundenen Schäden. Dabei machte er deutlich, dass Schäden der Zustandsklasse 0 und 1 sofort bzw. kurzfristig beseitigt werden müssen. Gleichzeitig müssen noch vorhandene Restschäden des 2. Abschnitts behoben werden. Die geschätzten Gesamtkosten belaufen sich auf 149.117,11 € (netto). Der Ausführungszeitraum für die Kanalsanierungsmaßnahmen ist von November 2017 bis Juni 2018 vorgesehen.
Das Gremium nahm sodann den Untersuchungsbericht zur Kenntnis und beauftragte die Verwaltung einstimmig, die Beseitigung der Schäden der Zustandsklassen 0 und 1 als Kanalsanierungsmaßnahmen öffentlich auszuschreiben.
Grundschule Malsch
Umgestaltung des Schulhofes
Garten- und Landschaftsbauarbeiten
In der letzten Sitzung des Gemeinderats wurde die Aufhebung der beschränkten Ausschreibung der Garten- und Landschaftsbauarbeiten beschlossen, weil nur überteuerte Angebote eingegangen waren. Bei der nun „Freihändigen Vergabe“ sind Änderungen zur Erreichung der Kostenminderung in das Leistungsverzeichnis eingeflossen. Bei dem Bietergespräch ist für die geplante Baumaßnahme nach fachtechnischer und rechnerischer Prüfung und Wertung der Angebote der preisgünstigste Bieter, die Firma Thome Gartengestaltung GmbH, 68789 St. Leon-Rot. Die ausgeschriebenen Leistungen werden zu einem Pauschalbetrag in Höhe von 42.000,00 € inklusive der Pflege angeboten. Für die Lieferung und Aufstellen der Spielgeräte sowie Glasfaserbeton-Sitzelemente entstehen der Gemeinde Malsch zusätzliche Kosten in Höhe von ca. 15.000,00 €. Nach einer kurzen Aussprache im Gremium stimmten die Vertreter aller Fraktionen in ihren Stellungnahmen zu.
Der Gemeinderat folgte sodann einstimmig dem Beschlussvorschlag und ermächtigte die Verwaltung, den Auftrag der ausgeschriebenen Garten- und Landschaftsbauarbeiten zur Umgestaltung des Schulhofs an der Grundschule Malsch inklusive der Pflege an die Firma Thome Gartengestaltung GmbH, 68789 St. Leon-Rot, zu erteilen. Gleichzeitig wurde die Verwaltung ermächtigt, die Aufträge für die Lieferung und Aufstellung der Spielgeräte sowie Glasfaserbeton-Sitzelemente zu erteilen.
Grundschule Malsch
Kooperation der Grundschule Malsch mit der Stephen-Hawking-Schule in Neckargemünd
Weiterführung der Kooperation ab dem Schuljahr 2017/2018
Seit dem Schuljahr 2012/2013 besteht eine Kooperation mit Stephen-Hawking-Schule, Neckargemünd, einer Schule für körperbehinderte Schüler über die Einrichtung einer „Außenklasse“ an der Grundschule Malsch. Der Vertrag wurde für 5 Jahre abgeschlossen und endet mit dem Schuljahr 2016/2017. Die SRH-Schulen GmbH hat die Gemeinde darüber informiert, dass sie an einer Weiterführung der Kooperation mit einer Außenklasse an der Grundschule Malsch interessiert ist und hat dabei einen 1. Nachtrag zur bestehenden Kooperationsvereinbarung mit einer unbestimmten Laufzeit vorgelegt. In der folgenden Diskussion war man sich im Gremium einig, dass eine unbestimmte Vertragslaufzeit beiden Parteien eine größere Flexibilität biete. Die Vertreter aller Fraktionen unterstützten die Weiterführung und stimmten dem Vertragswerk zu.
Der Gemeinderat nahm Kenntnis und erteilte einstimmig seine Zustimmung zum 1. Nachtrag zum Kooperationsvertrag/Vereinbarung zwischen der Gemeinde Malsch und der SRH-Schulen GmbH, Neckargemünd.
Finanzwesen
Halbjahresbericht 2017
Kenntnisnahme
Die Rechnungsamtsleitern stellte den Zwischenbericht der Finanzen der Gemeinde Malsch für das Jahr 2017 im Detail vor. Dabei erklärte sie, dass im Verwaltungshaushalt die bisherigen Einnahmen in einigen Bereichen von den Planzahlen abweichen. Aufgrund der Gewerbesteuernachzahlungen konnten bisher Mehreinnahmen im Bereich der Gewerbesteuer in Höhe von 1.049.541,25 € verbucht werden. Des Weiteren bedeuten hohe Gewerbesteuereinnahmen im Jahre 2017 geringere Zuweisungen im Rahmen des Finanzausgleichs im Jahr 2019. Bei der Hundesteuer konnten 1.056,01 € mehr verbucht werden als geplant. Im Vermögenshaushalt stehen für das Jahr 2017 noch Haushaltseinnahmereste in Höhe von 256.000,00 € und Haushaltausgabereste in Höhe von 406.000,00 € für die bereits begonnenen aber noch nicht abgeschlossenen Maßnahmen zur Verfügung. Der Schuldenstand der Gemeinde Malsch konnte auf 1.932.123,89 € verringert werden, so dass sich bei einer Einwohnerzahl zum 31.12.2015 mit 3.443 Einwohnern eine Pro-Kopf-Verschuldung mit 561,17 € errechnet. Im Vergleich zum Vorjahr betrug die Pro-Kopf-Verschuldung zum Zeitpunkt der Erstellung des Halbjahresberichtes 619,46 €. Die Vertreter aller Fraktionen dankten der Rechnungsamtsleiterin für das positive Zahlenwerk und deren Ausführungen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Malsch nahm den Halbjahresbericht 2017 zur Kenntnis.
Sanierungsverfahren Malsch „Ortsmitte III“
Dorfscheune
Grundsatzentscheidung und weiteres Vorgehen
Der Stadtplaner Wolfgang Müller-Hertlein von der Koplangruppe, Karlsruhe, stellte anhand einer detaillierten Präsentation die bisherigen Beratungsergebnisse und den Sachstand den Anwesenden vor. Der Ausschuss für Umwelt und Technik hatte dem Gemeinderat empfohlen, eine Grundsatzentscheidung über den Abbruch oder die Erhaltung der Dorfscheune sowie das weitere Vorgehen zu fassen. Sollte die Dorfscheune erhalten werden, stehen die Ausführungsvarianten A bis D zur Abstimmung. Die Maßnahme werde durch Fördermittel im Rahmen des Sanierungsverfahrens Malsch „Ortsmitte III“ sowie durch eine Investitionshilfe aus dem Ausgleichstock bezuschusst. Empfohlen werde aus verschiedensten Gründen und Gesichtspunkten die Dorfscheune zu erhalten und für den Aus- und Umbau die Variante D durchzuführen.
Nach der Beratung und Aussprache sowie den Stellungnahmen der Fraktionen stimmte der Gemeinderat über den Beschlussvorschlag der Gemeindeverwaltung getrennt wie folgt ab:
Grundsatzentscheidung zur Dorfscheune
Einstimmig sprach sich der Gemeinderat für die Erhaltung der Dorfscheune im Eigentum der Gemeinde Malsch aus.
Ausführungsvariante
Der Gemeinderat stimmt mehrheitlich mit zwei Gegenstimmen dem von der Verwaltung vorgeschlagenen Aus- und Umbau der Dorfscheune mit der Durchführung der „Variante D“ zu.
Parkplatz Hauptstraße 112
Umbau und Instandsetzung einer Stützmauer
Erd-, Beton- und Stahlbetonarbeiten
An der Stützmauer beim Parkplatz Hauptstraße 112 (gegenüber Kindernest) ist der dortige Bundsandstein viel Wasser auf und ist damit nicht forstfest. Bei zunehmender Kälte zieht Wasser in den inneren (wärmeren) Teil des Mauerwerks hinein. Hinzu kommt drückendes Wasser aus dem Hang. Starker Frost und der folgende Tauvorgang haben den Stein-Mörtel-Verbund der Mauer gelöst und so die Standfestigkeit des Mauerstücks zum Versagen reduziert. Die Tragfähigkeit der gesamten unteren Konstruktion ist gefährdet. Der öffentliche Parkplatz darf derzeit nicht genutzt werden und bleibt gesperrt. Bei einer Kurzbegutachtung wurden die Kosten auf ca. 50.000,00 € geschätzt. Bei der beschränkten Ausschreibung wurden 7 Fachfirmen in Malsch und Umgebung gebeten ein Angebot abzugeben. Nach fachtechnischer und rechnerischer Prüfung und Wertung der Angebote durch das Planungsbüro war preisgünstigster Bieter, die Firma Mayer Baugesellschaft mbH, Östringen mit einer Angebotssumme in Höhe von 58.723,53 €. Die Maßnahme werde im Rahmen des Sanierungsverfahren Malsch „Ortsmitte III“ mit Fördermitteln von ca. 45.000,00 € bezuschusst. Nach einer kurzen Aussprache stimmt der Gemeinderat der Gemeinde Malsch über den Beschlussvorschlag der Verwaltung ab.
Mit drei Gegenstimmen wurde die Verwaltung ermächtigt, den Auftrag der ausgeschriebenen Erd-, Beton- und Stahlbetonarbeiten für den Umbau und Instandsetzung der Stützmauer am Parkplatz Hauptstraße 112 an den preisgünstigsten Bieter, Firma Maier Baugesellschaft mbH, 76684 Östringen, zu erteilen.
Zweckverband High-Speed-Netz Rhein-Neckar
Änderung der Verbandssatzung
Die Breitbandversorgung der Bürger und Unternehmen durch den Zweckverband High-Speed-Netz Rhein-Neckar dient der Stärkung des Wirtschaftsstandorts Rhein-Neckar-Kreis. Der Gemeinderat der Gemeinde Malsch hat in seiner Sitzung am 23.09.2014 und der Kreistag des Rhein-Neckar-Kreises hat in seiner Sitzung am 21.10.2014 den Beitritt zum Zweckverband High-Speed-Netz Rhein-Neckar beschlossen und dessen Satzung zugestimmt. Alle 54 Kommunen im Kreis sind diesem Zweckverband beigetreten. Ziel des Zweckverbandes ist eine leistungs-, bedarfsgerechte und zukunftsfähige Versorgung mit schnellen Internetanschlüssen der Bürger und Unternehmen. Dabei hat sich der Rhein-Neckar-Kreis bereit erklärt, ein kreisweites Zugangsnetz (Kernbackbone) mit zwei Übergabepunkten pro Kommune zu finanzieren. Aufbauend auf diesen Übergabepunkten, können die Städte und Gemeinden ihr innerörtliches Netz zur Erschließung der Haushalte und Unternehmen errichten.
Zwischenzeitlich konnte mit der NetComBW ein Betreiber für die aktive Technik gefunden werden. Der Zweckverband errichtet ausschließlich die passive Infrastruktur (Glasfaserkabel, Leerrohre, Schächte, Gehäuse), die Umsetzung des kreisweiten Backbone geht nunmehr in die entscheidende Phase. Der aktive Betrieb aller derzeit im Bau befindlichen Backbonecluster soll bis Ende 2017 starten. Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes High-Speed-Netz Rhein-Neckar ist gemäß der Verbandssatzung zuständig über Änderungen der Verbandssatzung Beschluss zu fassen. Änderungen der Verbandssatzung sind gemäß § 21 GKZ mit einer qualifizierten Mehrheit zu beschließen, d.h. es muss die Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der satzungsgemäßen Stimmzahlen der Verbandsmitglieder vorliegen. Die Änderungen in der Verbandssatzung betreffen nicht nur einen redaktionellen Teil, sondern ziehen auch finanzielle Auswirkungen für die Verbandsmitglieder nach sich. Somit handelt es sich nicht um ein Geschäft der laufenden Verwaltung, sondern um eine Sache von grundsätzlicher Auswirkung für die Verbandsmitglieder, d.h. Landkreis und Kommunen, die Vertreter der Verbandsmitglieder bedürfen somit einer entsprechenden Legitimation durch ihr Gremium.
Der Gemeinderat stimmte der Änderung der Verbandssatzung mehrheitlich mit einer Enthaltung zu. Die Bürgermeisterin wurde ermächtigt, in der Verbandsversammlung der Änderung der Verbandssatzung zuzustimmen und das ihr erteilte Votum abzugeben.
Protokoll über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 27.06.2017
Einwendungen gegen das Protokoll wurden nicht vorgetragen.
Bekanntgabe der Beschlüsse der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 27.06.2017
Der Vorsitzende gab den in nichtöffentlicher Sitzung am 27.06.2017 gefassten Beschluss der Öffentlichkeit bekannt, soweit dies nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung möglich war.
Informationen der Bürgermeisterin
Der Vorsitzende informierte darüber, dass der TSV für seine Sportgeräte in der Reblandhalle weiteren Stauraum benötige und für die Gemeinde dabei keine Kosten entstehen. Ein barrierefreier Umbau der Bushaltepunkte im Oberdorf (Rettigheimer Straße) wurde vom Ingenieurbüro aufgrund der örtlichen Gegebenheiten als schwierig beurteilt.
Wünsche und Anregungen aus dem Gemeinderat
Es wurden Angelegenheiten innerhalb der Gemeinde von den Gemeinderatsmitgliedern angesprochen.