Malsch, Wein- und Wallfahrtsort im Landkreis Karlsruhe in Baden-Württemberg

Menü Service

Menü Bürger

Menü Infos

Menü Kultur

Menü Klima

Menü Weinbau

Sie sind hier: ServiceGemeinderatArchivDetailansicht

Bericht vom 23.11.2021

Aus der Arbeit des Gemeinderates am 23.11.2021

 

Aufgrund der derzeitigen Einschränkungen im Zuge der Corona-Pandemie finden die öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates der Gemeinde Malsch unter Beachtung der erforderlichen Hygiene- und Abstandsregeln nicht im Ratssaal des Rathauses, sondern in der Letzenberghalle statt.

 

Vor Eintritt in die Tagesordnung erklärt die Bürgermeisterin, dass TOP 3.Ö, Grundschule Malsch, Vorstellung Medienentwicklungsplan, auf Wunsch der Schulleitung von der Tagesordnung genommen wird.

 

Gemeindewald Malsch

Betriebsplan 2022

Das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis als Untere Forstbehörde für den Forstbezirk Kraichgau-Rheintal legt den jährlichen Betriebsplan zur Beschlussfassung gemäß § 51 Abs. 2 Landeswaldgesetz der Gemeinde Malsch als Körperschaft vor. Der Betriebsplan besteht aus den Einzelplänen, Nutzungsplan und Kulturplan als Summenbericht „Wirtschaftsbuch“ und Voranschlag der Erträge und Aufwendungen. Der Vertreter der Forstbehörde, erläutert in der Sitzung den vorgelegten Betriebsplan im Detail und beantwortet die Fragen der Ratsmitglieder. Er teilt mit, dass die Rodung der Abschnitte 2 und 3 der Tongrubenerweiterung Rettigheim auf Gemarkung Malsch mit Absprache der Oberen Forstbehörde und dem Bergamt läuft. In den Stellungnahmen erklärten die Mitglieder des Gemeinderats ihren Dank an die Forstbehörde und erteilen Zustimmung zum Beschlussvorschlag der Verwaltung.

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Malsch beschließt einstimmig den von der Forstbehörde vorgelegten Betriebsplan für das Jahr 2022.

 

Satzungen

Satzung über die Verpflichtung der Rasenanleger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung)

Das bisher genutzte Satzungsmuster des Gemeindetags Baden-Württemberg regelt öffentliches Recht mit der Abwälzung der Verpflichtung der Gemeinde nach § 41 Straßengesetz für Baden-Württemberg auf die Straßenanlieger und die Festlegung des Umfangs der Anliegerverpflichtung; damit ist die aktuelle Satzung von der umfangreichen Rechtsprechung zur Räum- und Streupflicht praktisch kaum berührt. Deshalb gab es für die Überarbeitung nur einen geringen Änderungs-, Ergänzungs- und Klarstellungsbedarf.

 

Ohne Stellungnahmen stimmt der Gemeinderat der Gemeinde Malsch mit einer Enthaltung den Änderungen, Ergänzungen und Klarstellungen dem vorgelegten Satzungsentwurf zu und beschließt die Streupflichtsatzung. Die Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

Satzungen

Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS)

Nach Überprüfung der seit der Gebührenanpassung 2015 entstandenen Kostenüberdeckungen bzw. Kostenunterdeckungen hat die Verwaltung die Kalkulation der Abwassergebühren an ein externes Büro vergeben. Die zur Kalkulation erforderlichen Daten wurden zur Verfügung gestellt. Als Betriebsausgaben wurden für das Jahr 2022 der Durchschnitt der tatsächlich angefallenen Kosten der Jahre 2018 bis 2020 sowie die voraussichtlichen Rahmen der Haushaltsplanung zusätzlich erforderlichen Aufwendungen angesetzt. Für das Kanalnetz und die Klärwerke wurden Abschreibungen sowie kalkulatorische Zinsen unter Berücksichtigung der empfangenen Zuschüsse und Beiträge in die Gebührenberechnung eingestellt. Für die notwendige Erweiterung der Kläranlage beim Abwasserverband Kraichbachniederung sowie für die Kanalerneuerung in dem Straßenzug Alte Rathausgasse wurden die im Kalkulationszeitraum voraussichtlich anfallenden Investitionskosten mit einbezogen. Bei der Berechnung der kalkulatorischen Zinsen wurde ein Zinssatz in Höhe von 1,5 % angesetzt. Nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes sind Kostenüberdeckungen, welche am Ende des Bemessungszeitraums ergeben innerhalb der folgenden 5 Jahre auszugleichen. Kostenunterdeckungen können ebenfalls ausgeglichen werden. Die Berechnung der neuen Gebührensätze hat für die Schmutzwassergebühr eine Gebührensatzung von 1,48 € je m³ Schmutzwasser und für die Niederschlagswassergebühr einen Gebührensatz von 0,24 € je qm versiegelter Fläche ergeben. Im Vergleich zu dem derzeitig gültigen Gebührensatz für Schmutzwasser wird für das Jahr 2021 eine starke Reduzierung berechnet. Die Vertreter des Gemeinderates stimmten in ihren Stellungnahmen dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu.

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Malsch beschließt jeweils einstimmig:

1. Grundsätzlich für alle Zinsberechnungen den kalkulatorischen Zinssatz ab 01.01.2022 auf 1,5 % zu senken.

2. Die im Jahr 2017 entstandene Kostenüberdeckung in Höhe von 121.779,79 € anteilig zur Verrechnung der im Jahr 2016 entstandenen Kostenunterdeckung in Höhe von 16.578,24 € heranzuziehen. Damit ist diese Kostenunterdeckung ausgeglichen. Der Verbleibende Rest der Kostenüberdeckung aus 20174 in Höhe von dann noch 105.201,55 € wird in die Gebührenkalkulation für 2022 eingestellt und dabei jeweils zur Hälfte den Bereichen Kanal und Klärwerk als zusätzliche Einnahme zugeordnet.

3. Die Schmutzwassergebühr wird ab 01.01.2022 auf 1,48 € je m³ Schmutzwasser gesenkt und die Niederschlagswassergebühr von 0,24 € je qm versiegelter Fläche wird belassen. Die Gebührenkalkulation der gesplitteten Abwassergebühr wird gebilligt. Der beigefügte Satzungsentwurf wird als Satzungsänderung beschlossen. Diese tritt ab 01.01.2022 in Kraft.

 

 

Wie gewohnt beendeten die Informationen der Bürgermeisterin sowie die Wünsche und Anregungen aus dem Gemeinderat die öffentliche Sitzung.

Ihre Behördennummer