Aus der Arbeit des Gemeinderates am 22.10.2019
Der Gemeinderat der Gemeinde Malsch hatte in dieser Sitzung eine umfangreiche Tagesordnung abzuarbeiten.
Gemeinderat
Bildung eines beratenden Ausschusses für „Kultur und Jugend“ (§ 41 GemO)
Gemeinsamer Antrag von CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP vom 20.09.2019
Der Ausschuss solle für Themen der Kultur, Schule, Jugend, Senioren sowie aller Vereine zuständig sein und diene der Vorberatung dieser Angelegenheiten um dem Gemeinderat Beschlussempfehlungen auszusprechen. In der folgenden Aussprache waren sich alle Vertreter des Gemeinderates zur Bildung eines beratenden Ausschusses grundsätzlich einig. Lediglich bei der im Antrag vorgeschlagenen Zusammensetzung des beratenden Ausschusses gab es Unstimmigkeiten im Gremium. Der Vertreter der Grünen erklärte sodann, dass seine Fraktion zusammen mit der FDP eine Zählgemeinschaft bilden wolle, so dass die im Antrag vorgeschlagene Zusammensetzung der sechs Mitglieder des Ausschusses zustande komme. Dieser Sachverhalt wollten die Vertreter der Freien Wähler von der Verwaltung geprüft haben. In der weiteren Aussprache wurde auch der Arbeitstitel des Ausschusses in „Kultur, Jugend und Senioren“ geändert.
Dem gemeinsamen Antrag von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vom 20.09.2019 zur Bildung eines beratenden Ausschusses wurde mit den geänderten Formulierungen einstimmig zugestimmt.
Kinder- und Jugendforum (KiJuFo)
Errichtung eines Pumptracks
Antrag vom 23.09.2019
Das Kinder- und Jugendforum Malsch beantragte die Verwirklichung eines Pump-Tracks mit der Bitte an die Gemeinde ein hierfür geeignetes Grundstück zur Verfügung zu stellen. Die Jugendlichen wollen einen Pumptrack als einen Rundkurs mit Wellen, Steilkurven und Sprüngen errichten. Dieser solle mit dem Fahrrad befahren werden und durch verschiedene Geschwindigkeiten sowie Gewichtsverlagerung bewältigt werden. Nach der Fertigstellung solle eine Sportanlage mit höchstem Freizeitwert für Spaß, Sport und Fitness vorhanden sein. Das bereits von der Gemeinde vorgeschlagene Grundstück sei zu abschüssig und schlecht erreichbar. Die Gemeinde wurde gebeten zu prüfen, ob nicht ein anders, besser geeignetes Grundstück für die Verwirklichung des Vorhabens zur Verfügung gestellt werden könne. In der folgenden Fragerunde erläuterten die Vertreter des KiJuFo‘s den Antrag im Detail. In der Aussprache wurde unter anderem das Problem der Haftung für diese Freizeitanlage geäußert. Vertreter des Gremiums erklärten, dass die Haftungsfrage der Gemeinde vorab genau geprüft werden müsse. Zum Abschluss der Beratung wurde von der FDP der Antrag gestellt, den vorliegenden Antrag vom 23.09.2019 zur weiteren Vorberatung in den zuvor neu gebildeten beratenden Ausschuss für „Kultur, Jugend und Senioren“ zu verweisen.
Der Gemeinderat stimmte sodann dem Antrag der FDP mit einer Gegenstimme zu.
Umweltbeauftragte
Vorstellung der Elternzeitvertretung und Sachstandsmitteilung
Die Umweltbeauftragte des Gemeindeverwaltungsverbandes Rauenberg (GVVR) erklärte, dass ihre Elternzeit ab dem 01.12.2019 beginnen werde und die Biologin Jasmin Weishäupl aus Heidelberg die Aufgaben künftig übernehmen werde. Dieser war es aus terminlichen Gründen nicht möglich an der Sitzung teilzunehmen. In ihren Ausführungen informierte die Umweltbeauftragte über den aktuellen Sachstand zu dem geplanten Öko-Konto im Naturschutzgebiet Hochholz-Kapellenbruch. Der Antrag hierfür wurde gestellt und liege nun beim Regierungspräsidium Karlsruhe zur Prüfung vor. Alle bisherigen notwendigen Schritte wurden eingeleitet. Der in der Brunnengasse 9 geplante Bürger-/Sonnengarten könne erst nach der Herstellung des neuen Dorfplatzes errichtet werden. Dieses Grundstück werde während der Bauphase des Dorfplatzes als Lagerplatz genutzt. Mittel für die Begehbarkeit und Wasserversorgung des geplanten Gartens seien für den Haushalt 2020 beantragt.
Der Gemeinderat nahm die Ausführungen der Umweltbeauftragten zur Kenntnis.
Friedhof Malsch
Erneuerung der Einfriedung
Entfernung der Thuja-Hecke und Festlegung der Ersatzvariante
Die auf dem Friedhof Malsch zwischen Friedhofskapelle und Wohngebiet „Alte Berg“ liegende Thuja-Hecke sei stark von Überalterung beeinträchtigt und weist erhebliche Trocken- sowie Pilzschäden auf. Die vorhandene Hecke werde stetig unansehnlicher und solle durch eine Neupflanzung bzw. Neugestaltung ersetzt werden. Der Bereich der Thuja-Hecke als Einfriedung an der südwestlichen Grenze des Friedhofs umfasst eine Länge von ca. 140 Meter. Zur Durchführung der Maßnahme ist die Entfernung der bestehenden Hecke notwendig, aufgrund der gesetzlichen Schonzeit sei dieser Schritt bis 29.02.2020 möglich. Diese Arbeiten können von den Mitarbeitern des Gemeindebauhofs erledigt werden. Aufgrund der räumlichen Enge seien die Gestaltungsmöglichkeiten relativ begrenzt, so erscheint eine Anpflanzung mit Stauden ungeeignet. Außerdem solle sich die Folgebepflanzung in das vorhandene Bild einfügen. Daraufhin wurden folgende Varianten von Umweltbeauftragten vorgeschlagen:
1. Pflanzung einer Feldahornhecke
2. Anlage einer freistehenden Trockenmauer
3. Anlage einer Kombilösung aus Feldahornhecke und Gabionen.
4. Anlage einer Gebückhecke
Die Gemeinde habe auch das Büro Zieger-Machauer GmbH, Altlußheim, beauftragt diese von der Umweltbeauftragten gemachten Vorschläge zu bewerten und die Kosten zu schätzen. Zusätzlich wurden vom Büro folgenden Varianten vorgeschlagen:
5. Fertighecke Efeu mit Pfosten und integrierten Geflecht
6. Hainbuchenhecke
Die Kosten der Varianten beliefen sich zwischen ca. 17.000,00 € und 335.000,00 €. Weiter wurden der Sichtschutz, der Durchgangsschutz, der Pflegeaufwand sowie die Praktikabilität durch das Büro bewertet. Aus fachlicher Sicht wurde die Variante 5 (Efeuhecke) vom Büro empfohlen. Mit dieser Fertighecke erhalte man ebenfalls einen ausreichend breiten Pflegekorridor. Die Efeuhecke habe ein dem Ort angemessenes würdiges Aussehen und biete ganzjährig einen ausreichenden Sichtschutz.
Der Gemeinderat stimmte dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Erneuerung der Friedhofshecke (Efeuhecke) Variante 5 mit drei Gegenstimmen mehrheitlich zu. Die Verwaltung wurde gleichzeitig ermächtigt das Planungsbüro zu beauftragen und Angebote für die Erneuerung der Einfriedung einzuholen. Die notwendigen Finanzmittel seien im Haushalt 2020 einzuplanen und wurden zur Verfügung gestellt.
Feuerwehr Malsch
Feuerwehrbedarfsplan der Gemeinde Malsch
Das Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg fordert eine dem örtlichen Verhältnis entsprechende leistungsfähige Gemeindefeuerwehr. Der Feuerwehrbedarfsplan enthält wesentliche Angaben für die Beschreibung der feuerwehrtechnischen relevanten, örtlichen Verhältnisse (Gefährdungsanalyse) und bildet die Grundlage für die Aufstellung und Ausrüstung einer für einen geordneten Lösch- und Rettungseinsatz leistungsfähige Feuerwehr. Der Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Malsch erläuterte den Entwurf des Bedarfsplans. Weiter informierte er über eine mögliche Neuausrichtung der Feuerwehr. Es solle eine Spezialisierung auf das Modul „Beleuchtung“ im Unterkreis erfolgen. Für Malsch sei diese Aufgabe mit weniger Personaleinsatz und Wartung bzw. Schulung sinnvoll. Der Materialaufwand sei überschaubar. Bereits haben sich einige Feuerwehren auf Sonderaufgaben spezialisiert. In den folgenden Stellungnahmen erklärten die Ratsvertreter, dass die Feuerwehr eine Pflichtaufgabe der Gemeinde sei. Die zu erledigenden Aufgaben nehmen stetig zu und werden komplexer. Eine Spezialisierung mit „Beleuchtung“ sei gut und eine Ergänzung der Wehren im Unterkreis. Durch die Neukonzeption der Feuerwehr werde man zukunftsfähig bleiben.
Der Gemeinderat nahm Kenntnis und beschließt einstimmig den vorgelegten Feuerwehrbedarfsplan für die Gemeinde Malsch.
Interkommunale Zusammenarbeit
Starkregenrisiko Management
Starkregenereignisse können überall auftreten und zu Überflutungen und größeren Schäden führen. Solche Ereignisse seien lokal begrenzt. Intensive Niederschläge, für die Ort und Zeitpunkt nur schwer vorherzusagen seien. Sie können zu Sturzfluten führen, die mitunter auch großen Mengen an Treibgut mit sich reißen und damit erhebliche Schäden an Gebäuden und Infrastruktur verursachen. Solche Starkregenereignisse können auch zu einer Überlastung der Kanäle und zu einer Überflutung im Siedlungsbereich führen. Um mögliche Schäden bereits im Vorfeld zu verhindern, sei es notwendig, dass die Kommunen geeignete Strategien und Anpassungsmaßnahmen vorbereiten. Hierzu müssen zunächst die Gefahren ermittelt, Risiken analysiert, kommunale Handlungskonzepte erstellt und konkrete Maßnahmen gesichert werden. Da Starkregenereignisse nicht an Gemeindegrenzen enden, sollte ein großräumiger Bereich untersucht und betrachtet werden. Aus diesem Grund wollen die Städten und Gemeinde Bad Schönborn, Kronau, Östringen, Malsch, Dielheim, Mühlhausen, Rauenberg und Wiesloch ein gemeinsames kommunales Starkregenrisikomanagement in Auftrag geben und erstellen lassen. Für die Ausdehnung des Untersuchungsgebietes ergibt sich eine Größe von ca. 204 km², davon 26,5 km² Siedlungsfläche. Für die Erstellung des kommunalen Starkregenrisikomanagement wurde ein geeignetes Ingenieurbüro gefunden. Die Firma geomer GmbH aus Heidelberg bietet diese mit einer Honorarsumme von 257.571,59 € (brutto) an. Die Erstellung werde nach Vorgaben der LUBW mit 70 % der anfallenden Kosten vom Land Baden-Württemberg gefördert. Auf die Gemeinde Malsch fallen demnach Honorarkosten in Höhe von 2.608,00 € (brutto). Die Projektkoordinierung obliegt der Gemeinde Mühlhausen. Diese wird hierzu eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit den beteiligten Kommunen schließen und für alle Vertragsparteien die einen Förderantrag einreichen, die Maßnahme gegenüber dem beauftragten Ingenieurbüro und dem Land Baden-Württemberg abrechnen. Ein Vertreter des Planungsbüros erläuterte im Detail den anwesenden Räten das Konzept zur Erstellung des Starkregenrisikos. Die Vertreter des Gemeinderates waren sich in ihren Stellungnahmen einig, dass so ein Konzept gut und wichtig sei. Durch die interkommunale Zusammenarbeit entstehen für Malsch nur moderate Kosten. Mit diesem Konzept könne man frühzeitig Gefahrenpotentiale erkennen. Sie gaben ihre Zustimmung zum Beschlussvorschlag der Verwaltung.
Der Gemeinderat stimmte sodann einstimmig der Erstellung des kommunalen Starkregenmanagements zu und erteilte den Auftrag an das Ingenieurbüro Firma geomer GmbH aus Heidelberg. Die hierfür erforderlichen Finanzmittel werden im Gemeindehaushalt 2020 zur Verfügung gestellt. Weiter wurde die Verwaltung bevollmächtigt, die notwendige öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit den beteiligten Städten und Gemeinden zu schließen.
Liegenschaften
Verkauf der gemeindeeigenen Bauplätze und Haus
Antrag der FWV vom 24.09.2019
Es wurde die Ausschreibung zum Verkauf der Bauplätze Friedhofstraße/Hauptstraße und Kirchgasse oberhalb des Parkplatzes sowie die Ausschreibung zum Verkauf des Hauses Kirchberg 2 beantragt. Der Vertreter der Freien Wähler erläuterte, dass man auf Resonanz hoffe, wenn diese Grundstücke durch die Gemeinde angeboten werden. In den Stellungnahmen erklärten die Vertreter des Gemeinderates ihre Zustimmung zum Antrag der FWV vom 24.09.2019.
Der Gemeinderat stimmte sodann mit einer Enthaltung dem genannten Antrag zur Veräußerung der gemeindeeigenen Bauplätze und des Hausgrundstückes zu.
Die Informationen der Bürgermeisterin sowie die Wünsche und Anregungen aus dem Gemeinderat beendeten die öffentliche Sitzung des Gemeinderates.