Aus der Arbeit des Gemeinderates am 22.01.2019
Im Mittelpunkt der ersten Gemeinderatssitzung im neuen Jahr stand der Haushaltsplan für das Jahr 2019. Weitere Themen waren die interkommunale Zusammenarbeit der Gutachterausschüsse sowie die Vorbereitungen zur Europa- und Kommunalwahlen am 26.05.2019. Danach standen auf der Tagesordnung die Änderungen des Redaktionsstatuts der Gemeinde im Hinblick auf die Wahlen.
Finanzen
Haushaltsplanung und Haushaltssatzung für 2019
Die Bürgermeisterin präsentierte dem Gremium das Zahlenwerk mit einem Volumen von gut 9 Millionen Euro. Die Erträge von fast 7,8 Millionen Euro reichen nicht aus, die Aufwendungen von 9 Millionen Euro zu decken. Deshalb weist das veranschlagte Gesamtergebnis ein Minus von 1,2 Millionen Euro aus. Weiter wurde auf eine negative Haushaltsentwicklung hingewiesen. Die Erträge bleiben hinter den Aufwendungen zurück, so dass man sich über weitere Sparmaßnahmen, aber auch eventuelle Einnahmeverbesserungen Gedanken mache müsse, so die Rechnungsamtsleiterin Petra Wacker in ihren umfassenden Ausführungen.
Sodann sprach Gemeinderat Konrad Fleckenstein die Stellungnahme für die Freien Wähler:
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Würfel,
sehr geehrte Frau Wacker,
sehr geehrter Herr Herrmann,
meine Damen und Herren,
heute beschließt der Gemeinderat den letzten Haushalt dieser Legislaturperiode mit einem Volumen von rd. 9 Mio. Euro. Ein Haushalt, der noch ausgehend von einer guten wirtschaftlichen Lage und daraus resultierend von relativ hohen Steuereinnahmen geprägt ist. Und doch schließt dieser Haushalt wieder mit einem negativen Gesamtergebnis in Höhe von rd. 1,2 Mio. Euro.
Zunehmend sehen die meisten Wirtschaftsinstitute Wolken am Horizont aufziehen, mit sich eintrübenden Wirtschaftsdaten und einer niedrigeren Wirtschaftsprognose für das laufende Jahr 2019. Der Aufschwung verliert an Kraft und die Konjunktur droht abzuflachen mit allen Konsequenzen für Bund, Land und Kommunen.
Die Gründe dafür sind Krisenherde überall, ein drohender Brexit ohne Deal, ein US-Präsident, der einen Handelskrieg anzettelt, aber auch das schon fast zur Mode gewordene Europa-Bashing.
Nun aber Anmerkungen der Fraktion der Freien Wähler zum Haushalt 2019:
Die Gemeinde hat eine schlanke Verwaltungs-und Personalstruktur. Bereits in der Stellungnahme zum Haushalt 2018 haben die Freien Wähler gefordert, dass durch die teilweise Veränderung der Arbeitsbereiche auch entsprechende Stellenbeschreibungen durchzuführen sind. Das ist erfreulicherweise geschehen und trägt sicherlich zu entsprechender Arbeitsplatzzufriedenheit bei. Wir weisen –wie bereits im vorigen Jahr- darauf hin, dass die Verwaltung die Möglichkeiten der digitalen Vernetzung weiter ausschöpft und optimiert, um zukunftsfähig zu sein. Auch das Ratsinformationssystem, das wir schon lange fordern, sollte zumindest einmal angedacht werden. Weiter muss die Verwaltung ein entsprechendes Personalgewinnungskonzept entwerfen, damit beim Ausscheiden von Mitarbeitern eine leistungsfähige Verwaltung erhalten bleibt.
Im Bereich des Zehntkellers und der Zehntscheuer entsteht ein Nettoressourcenbedarf von rd. 57.000,-- €, dabei entfallen auf den Zehntkeller rd. 7.000,-- €. Eine praktikable Lösung für den Zehntkeller ist weiterhin nicht in Sicht.
Für den Brandschutz wird ein Nettoressourcenbedarf von rd. 79.000,-- € veranschlagt. Beim Digitalfunk muss aber noch geklärt werden, inwieweit dieser durch die vorhandene bzw. noch zu ergänzende Infrastruktur genutzt werden kann.
Auch in diesem Haushalt werden für den Rettungsdienst-hier für die Förderung der Helfer vor Ort- 3.100,-- € bereitgestellt. Dies findet angesichts der lebensrettenden Erstmaßnahmen der Helfer vor Ort unsere volle Unterstützung.
Die Grundschule erfordert in 2019 ein Nettoressourcenbedarf von rd. 314.000,-- €. Damit sind auch die Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Sicherstellung des Schulbetriebs gegeben. Lesen bildet, weitet und öffnet den Horizont. Leseverständnis ist unabdingbar für eine entsprechende Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Die Freien Wähler stehen auch deswegen hinter den Ausgaben für die Bibliothek, für die in 2019 ein Bedarf von rd. 46.000,-- € veranschlagt ist. Durch den Beitritt zu den Bibliotheken der Metropolregion werden den Nutzern weitere, vielfältige Möglichkeiten geboten.
Für den Bereich Soziale Hilfen werden in 2019 Aufwendungen in Höhe von 25.000,-- € ausgewiesen. Die Freien Wähler halten diese Aufwendungen für gerechtfertigt, kommen sie doch Menschen zugute, die nicht gerade auf der Sonnenseite des Lebens stehen.
Eine gute und familienfreundliche Kleinkindbetreuung ist heute unabdingbar. Eine solche ist nicht nur ein wichtiger Standortfaktor, sondern auch wichtig für eine gelingende Sozialisation. Der katholische Kindergarten erfordert in 2019 einen Kostenzuschuss in Höhe von rd. 370.000,-- €, für das Kindernest werden rd. 318.000,-- € veranschlagt.
Was die Sportförderung anbetrifft, muss die bisherige Praxis nach Meinung der Freien Wähler überarbeitet werden, sie ist unbefriedigend. Wir werden einen entsprechenden Antrag stellen.
Die sogenannten kostenrechnenden Einrichtungen – Hallenbad, Letzenberghalle, Reblandhalle – schlagen mit einem Kostenfaktor von rd. 432.000,-- € zu Buche. Davon entfallen auf das Hallenbad rd. 136.000,-- €, die Letzenberghalle rd.142.000,-- € und die Reblandhalle rd. 154.000,-- €.
Dazu eine Bemerkung: Der Anteil der kostenfreien Nutzung der Letzenberghalle als Schulsporthalle muss als Kostenblock dem Haushalt der Schule zugeordnet werden. Wir haben diese Tatsache bereits im Vorjahr erwähnt, die Nichtauflistung dieser Kosten im Block Schule entspricht nicht den Vorgaben eines doppischen Haushalts.
Die Freien Wähler haben einen Antrag zur Änderung entsprechender Bebauungspläne gestellt, dem der Gemeinderat zustimmte. Wir halten allerdings die Kürzung des Haushaltsansatzes um 20.000,-- € für eine falsche Weichenstellung, wird dadurch die Möglichkeit einer zukunftsorientierten Entwicklung der Gemeinde konterkariert.
Durch die Fertigstellung des Backbone, voraussichtlich im Frühjahr 2019, dessen Realisierung auf einem Antrag der Freien Wähler im Kreistag basiert, können die Gemeinden einen flächendeckenden Zugang zur Breitbandtechnologie schaffen. Auch das ist ein wichtiger Punkt einer zukunftsfähigen Infrastruktur einer Gemeinde. Für Maßnahmen des Breitbandausbaus sind im Haushalt 2019 rd. 270.000,-- € eingestellt.
Für Dienstleistungen und Kosten der Infrastruktur im Bereich der Verkehrsflächen und Verkehrsanlagen, sowie im öffentlichen Personennahverkehr, wird ein Nettoressourcenbedarf von rd. 788.000,-- € veranschlagt. Mit dem Ausbau des Bahnsteigs auf nun 210 Meter wird der notwendigen Dreifach-Traktion der Nahverkehrszüge Rechnung getragen und Malsch nicht abgehängt.
Kosten für Landschaftspflege und Friedhöfe werden in 2019 mit rd. 333.000,-- € zu Buche schlagen. Wir hoffen, dass das gärtnerbetreute Grabfeld auch entsprechend der zeitlichen Planung fertig gestellt wird.
Die Mittel, die in Höhe von 280.000,-- € im Rahmen der zu Ende gehenden Kreditzeit zu einem sehr günstigen Zinssatz weiter zur Verfügung gestanden hätten, werden zur Kredittilgung eingesetzt. Diese Entscheidung halten wir für einen Fehler, denn diese hätten für die mit Sicherheit kommenden Straßensanierungen effektiv und nachhaltig eingesetzt werden können, auch zur Vermeidung eines notwendigen Investitions-und Sanierungsstaus.
Die in 2019 vorgesehenen Investitionen umfassen
- den weiteren barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen;
- die Ausgaben für den weiteren Ausbau der S-Bahn;
- Breitbandausbau;
- sowie den Ausbau der Dorfscheune und des zweiten Abschnitts des Dorfplatzes. Dieser Ausbau ist ja durch entsprechende Gemeinderatsbeschlüsse bereits bestätigt.
Die Transferaufwendungen werden sich für die Gemeinde in 2019 auf fast 3 Mio. Euro belaufen. Immerhin bedeutet die Senkung der Kreisumlage, die unter anderem auf dem Antrag der Freien Wähler im Kreistag beruht, für die Gemeinde 26.000.-€ weniger an Zahlung.
Meine Damen und Herren,
immer noch fehlen strategische Ziele, die die Richtschnur und Leitlinie eines jeden doppischen Haushaltes bilden. Ein Gesamtkonzept eines Dorfentwicklungsplans mit einem bestimmten Zeithorizont fehlt und ist nach Meinung der Freien Wähler notwendig.
Während sich die anderen Gemeinden ringsum einwohnermäßig positiv verändern, tritt in Malsch das Gegenteil ein: Die Einwohnerzahl von Malsch nimmt ab. Junge, gut verdienende Leute wandern, auch aufgrund bestimmter Gemeinderatsbeschlüsse, in die umliegenden Gemeinden ab. Das hat Auswirkungen auf die Infrastruktur der Gemeinde, aber auch Vereine spüren dies.
Angesichts des negativen Ergebnisses unseres Haushaltes trotz einer noch guten Wirtschaftslage und noch hohen Steuereinnahmen, ist die Frage erlaubt: Wie sieht es erst mit dem Haushalt aus, wenn sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen verschlechtern?
Die Freien Wähler stimmen dem Haushalt 2019 zwar zu, aber nicht in der Erkenntnis, dass dies ein wegweisender Haushalt ist, sondern in dem Bewusstsein, die wenigen Maßnahmen, die noch möglich sind, nicht auch noch zu blockieren.
Die Freien Wähler bedanken sich zunächst bei allen Bürgerinnen und Bürgern, die sich ehrenamtlich engagieren. Sie erbringen einen wichtigen Beitrag für das soziale Zusammenleben in unserer Heimatgemeinde. Ferner bedanken wir uns bei allen Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen für die pünktliche Zahlung von Gebühren und Steuern. Weiter danken wir allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gemeinde, einschließlich des Bauhofs, für die geleistete Arbeit, sowie Ihnen, Frau Bürgermeisterin Würfel und Frau Wacker für die übersichtliche Vorlage des Haushaltsplans.
Danach folgte die Stellungnahme der CDU von Gemeinderat Robert Krippl zum Haushalt 2019:
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,
sehr geehrte Frau Wacker,
sehr geehrter Herr Herrmann,
meine Damen und Herren,
die CDU-Fraktion dankt der Verwaltung –namentlich Ihnen Frau Wacker und Ihrem Team- für die umfangreiche, ausführliche und informative Vorlage. Durch die Erklärungen und Erläuterungen der einzelnen Begriffe und Produktbereiche wird die Systematik der Doppik immer greifbarer. Eine wichtige Konstante in einem Haushaltsplan ist die Gewährleistung der Daseinsfürsorge. Wir haben als Gemeinde das Notwendige zu tun, um die weisungsgebundenen Pflichtaufgaben zu erledigen (wie z.B. Kindertagesstätten, Schule, Abwasser, Friedhof, Straßenbeleuchtung).
Doch wir merken auch, dass sich die Allzuständigkeit der Gemeinde kontinuierlich ausweitet. Das Wünschenswerte, das in vielen Bereichen durch Gesetze immer mehr manifestiert wird, rückt immer öfters in den Vordergrund. Mehr Betreuungsangebote, mehr Maßnahmen im Arten-, Natur- und Brandschutz und in der Barrierefreiheit. Der Anforderungs-katalog wird immer größer und der Gesetzgeber bürdet den Gemeinden ständig neue Aufgaben auf, ohne dafür entsprechende finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen.
Eine weitere wichtige Konstante ist der Begriff „Haushaltskonsolidierung“. Hier geht es darum, dass wir bei den Kernaufgaben des gemeindlichen Handelns mit denen uns zur Verfügung stehenden Finanzmittel sparsam um gehen und sie nachhaltig bewirtschaften, Freiräume für die Zukunft schaffen und die Bürgerinnen und Bürger so gering wie möglich belasten.
Jeder Haushaltsplan für ein neues Jahr ist ein neuer Vorschlag für die aktuellen Aufgabenstellungen nachhaltige Lösungen zu finden. Es muss uns aber auch bewusst sein, dass zwischen 70 und 80 Prozent des „Haushaltskuchen“ nicht verhandelbar sind, weil dahinter Pflichtaufgaben stecken, für die eine Kommune Geld in den Haushalt einstellen muss, ob sie dies nun will oder nicht.
Auch mit dem Haushaltsplan 2019 gilt es den Spagat zwischen Notwendigem – Machbarem und Wünschenswertem zu meistern. Das veranschlagte Gesamtergebnis des Haushaltes ist negativ. Die ordentlichen Aufwendungen (Ausgaben) können nicht durch ordentliche Erträge (Einnahmen) erwirtschaftet werden. Es fehlen 1,2 Mio. €. Das ist einmal dem guten Rechnungsjahr 2017 geschuldet (führt zu erheblich weniger Zuweisung und erheblich mehr Umlagezahlungen), aber auch der ressourcenorientierten Veranschlagung mit 1,1 Mio. € an Abschreibungen und 540.000 € aufgelösten Investitionszuwendungen, die sich aber nicht auf den tatsächlichen Kassenstand auswirken. Das Defizit kann mit den vorhandenen liquiden Mitteln ausgeglichen werden. Es ist daher immer ratsam, sich in guten Zeiten einen Vorrat anzulegen. Schon bei der Jahresrechnung 2017 und der Verabschiedung des Haushaltes 2018 hat die CDU-Fraktion darauf hingewiesen, dass Zahlungen von Land und Bund im Jahr 2019 niedriger sein und die Transferleistungen (Umlagen) sich erhöhen werden und wir uns darauf einstellen und für die Aufwendungen ein Teil der vorhandenen liquiden Mittel einsetzen müssen. Nach wie vor bleibt für die mittelfristigen Planungen die Herausforderung und das Ziel: Der Ausgleich zwischen Erträgen und Aufwendungen ist nicht nur anzustreben, sondern auch zu erreichen.
Verwaltung und Gemeinderat, so sieht es die CDU-Fraktion, haben insgesamt eine tragbare Lösung gefunden: Die Pflichtaufgaben können erfüllt werden, die freiwilligen Leistungen müssen nicht eingeschränkt werden. Hier muss uns eines bewusst sein: Wer freiwillige Leistungen für die Vereins-, Kinder-, Jugend- und Seniorenarbeit nicht mehr zur Verfügung stellen kann, der muss mit nicht absehbaren Folgen im gesamten sozialen Bereich rechnen.
Die vorgesehen und geplanten Investitionen können angegangen und umgesetzt werden, wir tilgen 211.000 € und können ein Darlehen von 280.000 € ablösen, eine Kreditaufnahme ist nicht geplant und der Schuldenstand sinkt. Mit der Sondertilgung und der Verringerung der Verschuldung setzen wir ein Zeichen für die künftige Generation, denn Schuldenberge kann man nicht bezwingen, man muss sie abtragen.
Angst ist ein schlechter Berater bei Haushaltsdiskussionen, denn grundsätzlich werde ich auch nicht nass, bevor es regnet! Düstere Zukunftsszenarien bringen uns keinen Schritt weiter. Lösungen sind gefragt!
Im ursprünglichen Entwurf waren 670.000 € für den Straßenbau und nochmals zusätzlich 100.000 € für Kanalsanierungen vorgesehen. Beide Posten wurden per Mehrheitsbeschluss gestrichen und auf die Folgejahre verschoben. Aus unserer Sicht eine gute Entscheidung. Ein aktueller Handlungsbedarf ist nicht erkennbar. Außerdem liegen momentan die Preise für Bauprojekte und Sanierungen auf dem allerhöchsten Niveau. Sollte „Unvorhergesehenes“ eintreten, so stehen uns liquide Mittel zur Verfügung.
Die Fortsetzung des barrierefreien Ausbaus der Bushaltepunkte wird von uns begrüßt, denn dadurch wird die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel attraktiver und sicherer für alle Fahrgäste, insbesondere für Mobilitäts-behinderte und Kinder. Jedoch sollte die Niederflurtechnik – absenkbare Rampe – die derzeit bei Bussen eingesetzt wird in die Ausbauüber-legungen miteinbezogen werden.
Bei der Bahnsteigverlängerung hoffen wir, dass bei den Zuschüssen von Land und Kreis noch nicht das letzte Wort gesprochen ist.
Im Rahmen des Sanierungsprogramms erwartet die CDU-Fraktion, dass es jetzt mit dem Ausbau der Dorfscheune und dem Dorfplatz zügig vorangeht.
Das Wirtschaftsministerium beklagt, dass fast die Hälfte der Mittel zum sozialen Wohnungsbau 2018 nicht abgerufen wurde. Vielleicht besteht hier die Chance ein Gesamtpaket für die Brunnengasse 9 und das Areal „Rose“ zu schnüren. Wir stellen das mal als Gedankenspiel in den Raum.
Nach wie vor ist in der Bevölkerung auch der Leerstand im Zehntkeller immer ein Thema. Wir hatten angeregt mit der Vermarktung ein Maklerbüro zu beauftragen, das die Situation vor Ort kennt. Wir hätten da gerne in einer der nächsten Sitzungen einen Sachstandsbericht.
Zusammenfassend darf ich feststellen, dass wir sorgsam und nachhaltig mit den uns anvertrauten Finanzmitteln umgehen und wirtschaften. Das Defizit kann mit liquiden Mitteln ausgeglichen werden. Es deutet sich an, dass auch die Jahresrechnung für 2018 positiv abschließt und die liquiden Mittel erhöht werden können. Der Genehmigung des Haushaltes durch die Aufsichtsbehörde dürfte daher nichts im Wege stehen.
Lassen Sie uns miteinander verantwortlich um die richtigen Schritte ringen, die notwendig sind, um unser Malsch als liebenswerte und lebenswerte Heimat aller Einwohnerinnen und Einwohner auch in Zukunft zu erhalten.
Die CDU-Fraktion stimmt dem Haushaltsplan und der Satzung für 2019 und der mittelfristigen Finanzplanung gemäß Beschlussvorschlag zu.
Gemeinderätin Tanja Becker-Fröhlich gab für das Bündnis 90/Die Grünen ihre Stellungnahme zum Haushalt 2019 wie folgt ab:
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Würfel,
sehr geehrte Damen und Herren,
Wir haben nun den 2. Haushaltsplan in der Doppik vorliegen und wir fragen uns:
Wie ist die finanzielle Situation für unsere Gemeinde 2019?
Schwierig, wenn wir die hier vorgelegten Zahlen betrachten:
Im Ergebnishaushalt sind die Erträge deutlich geringer als die ordentlichen Aufwendungen. Das Gesamtergebnis ist mit 1.260.000 Euro negativ.
Unser Zahlungsmittelbedarf aus dem Ergebnishaushalt liegt bei knapp 700.000 Euro, dazu kommen noch der Finanzierungsmittelbedarf für die geplanten Investitionen von mehr als 1 Mio. Euro und die Mittel für die Schuldentilgung von 490.000 Euro. Das bedeutet eine Änderung des Finanzierungsmittelbestands von minus 2.243 Mio. Euro.
Auch für die mittelfristige Finanzplanung - also die kommenden drei Haushaltsjahre ist die Prognose ähnlich - die ordentlichen Erträge werden nicht ausreichen die ordentlichen Aufwendungen zu decken. Daher schließen wir uns der Verwaltungsmeinung an, dass über die Anpassung der Ertragsseite nachgedacht und mögliche Sparmaßnahmen in Betracht gezogen werden müssen. Die Gemeinde ist auch weiterhin auf Zuschüsse und Zuweisungen angewiesen.
Bei einer Betrachtung, die unsere Erfahrungen aus den vergangenen Haushaltsplanungen und den folgenden Jahresabschlüssen mit einbezieht, sehen wir die Zukunft nicht ganz so düster.
Denn dieses hohe Defizit ist keineswegs überraschend und beruht für uns auf 3 wesentlichen Faktoren:
1. dem 2-jährigen Rhythmus von hohen Steuereinnahmen gefolgt von hohen Umlagen und geringeren Schlüsselzuweisungen.
2. der Tatsache, dass die für die Dorfscheune geplanten Investitionen in den vergangenen Jahren nicht realisiert wurden und nun wieder eingeplant werden. Das heißt aber auch -die Jahre 2017 und 2018 verliefen deutlich besser als geplant, durch hohe Gewerbesteuerzahlungen und verschobenen Investitionen, so dass aus diesen Jahren Rücklagen gebildet werden konnten, die wir jetzt einsetzen können.
3. der Entscheidung, ein Darlehen zu tilgen, um den kommenden Generationen keine Hypothek aufzubürden. Damit fällt, bei der Annahme, dass sich die Einwohnerzahl nicht verändert (zum Stichtag 30. Juni 2018: 3518 Einwohner) unsere Pro-Kopf-Verschuldung auf 310 Euro pro Einwohner. Die finanzielle Situation ist also doch nicht so schwierig.
Nun möchten wir auf einzelne Positionen aus dem Haushalt näher eingehen, nämlich auf die Investitionen in die Infrastruktur, in den ÖPNV und die Auswirkungen des Klimawandels
Zur Infrastruktur
Jetzt sollen also in diesem Jahr beide Projekte "Dorfscheune und Dorfplatz" realisiert werden, hier können wir noch mit Zuschüssen von 240.000 Euro rechnen. Bereits in unserer letzten Haushaltsrede haben wir uns für diese Maßnahmen ausgesprochen, weil wir eine Verbesserung der Aufenthaltsqualität für die Einwohner möchten und die Erinnerung an die Synagoge sich in der Platzgestaltung sehr gut wiederfindet. Von der Renovierung der Scheune erhoffen wir uns eine Verbesserung der Infrastruktur für die Feste und auch neue Möglichkeiten für Projekte der Vereine oder andere Initiativen.
Auch der Zugang zu Bussen und Bahnen soll verbessert werden. Im Ort an den 6 Bushaltestellen:
HS Bleitweg, HS Oberer Mühlweg, HS Pennymarkt, HS Unterdorf (beide Seiten) und HS Bahnhof.
Für das Vorhaben wurde von der Verwaltung ein Antrag auf Landesfinanzhilfe über das RP Karlsruhe gestellt, so dass von den geplanten 119.000 Euro nur 59.000 Euro von der Gemeinde zu tragen sind.
Damit soll die Nutzung des attraktiven 30-minuten Taktes von und zum Bahnhof und des 60 Minuten-Taktes nach Wiesloch für alle benutzungsfreundlich sein.
Wir sind damit sehr gut an die S-Bahn angebunden. Die für das Frühjahr geplante Verlängerung der Bahnsteige in Rot-Malsch schlägt zwar auch mit hohen Kosten zu Buche, diese konnten aber über drei Haushaltsjahre verteilt werden und verursacht für 2019 Kosten von 62.000 Euro. Durch die Verlängerung der S-Bahnen auf 3 Trakte wird die Sitzplatzanzahl nochmal deutlich erhöht und soll damit auch den Umstieg von Auto auf den ÖPNV angenehmer machen.
Klimaveränderungen haben wir im vergangenen Jahr auch hier im Ort mit sehr vielen Hitzetagen zu spüren bekommen. Von Starkregenfällen sind wir bis auf wenigen Ausnahmen bisher verschont geblieben. Es wird aber prognostiziert, dass diese Wettereignisse zunehmen werden. Wir unterstützen daher den Vorschlag aus der Verwaltung zusammen mit den umliegenden Gemeinden eine Untersuchung in Auftrag zu geben wie und an welchen Stellen wir hier im Ort dann besonders betroffen sein könnten und welche Maßnahmen zur Schadensverringerung schon jetzt getroffen werden könnten. Klimaschutz ist deshalb auch vor Ort wichtig, da wir alle auch die Kosten für entstanden Schäden dafür tragen müssen, sei es durch höhere Versicherungsbeiträge für Eigentümer von Gebäuden oder längerfristig steigende Gebühren für die Wasserversorgung oder für die Gemeinden durch entsprechende Schutzmaßnahmen.
Wir danken Frau Wacker und ihren Mitarbeiterinnen für die Erarbeitung des Haushaltsplans 2019 und die Beantwortung unserer Fragen im Vorfeld der Sitzung.
Wir stimmen dem vorgelegten Haushaltssatzung und Haushaltsplan zu und erhoffen uns in diesem Jahr eine zügige Umsetzung der Investitionsmaßnahmen.
In der anschließenden Abstimmung zum Haushaltsplan und zur Haushaltssatzung stimmte das Gremium einstimmig dem vorgelegten Haushaltsplan für 2019 zu. Die Bürgermeisterin dankte zum Abschluss des Tagesordnungspunktes der Rechnungsamtsleiterin für die Erarbeitung des Zahlenwerks.
Weiter wurden der mittelfristige Finanzplan für den Ergebnishaushalt sowie der mittelfristige Finanzplan für den Finanzhaushalt durch das Gremium einstimmig beschlossen.
Gutachterausschuss
Interkommunale Zusammenarbeit der Gutachterausschüsse
Das Baugesetzbuch (BauGB) sieht auf bundesrechtlicher Ebene vor, dass zur Ermittlung von Grundstückswerten und sonstigen Ermittlungen selbständige, unabhängige Gutachterausschüsse gebildet werden, jeder Gutachterausschuss hat darüber hinaus eine Geschäftsstelle. Die Einzelheiten, insbesondere die Bildung der Ausschüsse, werden auf landesrechtlicher Ebene durch die Gutachterausschussverordnung (GUAVO) geregelt. Zum 11.10.2017 wurde die Gutachterausschussverordnung für Baden-Württemberg dahingehend geändert, dass benachbarte Gemeinden innerhalb eines Landkreises gemeinsame Gutachterausschüsse bilden können um leistungsfähige Einheiten zu schaffen. Das Bundesverfassungsgericht hat unabhängig hiervon entschieden, dass die aktuelle Grundlage zur Erhebung der Grundsteuer überarbeitet werden muss und der Gesetzgeber bis spätestens 31.12.2019 hierzu eine Neuregelung zu treffen hat. In der 5-jährigen Übergangszeit können weiterhin die verfassungswidrigen Regeln angewandt werden.
Bisher gibt es noch keine konkrete Festlegung des Gesetzgebers auf ein Modell. Am 31.12.2024 muss die Neuregelung angewandt werden. Es gibt keinen weiteren Aufschub. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die Bodenrichtwerte qualifiziert ermittelt werden. Entsprechend würde die Bedeutung der rechtssicheren Bewertung durch die Gutachterausschüsse weiter steigen. Gutachterausschüsse mit kleinem Zuständigkeitsbereich können diesen Vorgaben nicht vollständig und vor allem nicht mit der erforderlichen Qualität erfüllen, da die Zahl der Kauffälle zu gering ist und damit keine ausreichende Basis für die Anleitung der Wertermittlungsdaten vorliegt. Eine Richtgröße von 1000 auswertbaren Kauffällen pro Jahr wird für geeignet gehalten. Die Gefahr für die Städten und Gemeinden besteht darin, dass, falls das Finanzamt oder ein Privater die rechtmäßige Ableitung der Richtwerte anzweifelt, die Grundsteuer nicht erhoben werden kann. Die Einkünfte mindestens eines Jahres gehen verloren. Vorgeschlagen wird zusammen mit den Städten und Gemeinden Dielheim Leimen, Mühlhausen, Nußloch, Sandhausen, St.Leon-Rot, Rauenberg, Walldorf und Wiesloch einen gemeinsamen Gutachterausschuss zu bilden. Die Erfüllung der Aufgaben eines Gutachterausschusses im Rahmen einer interkommunalen Kooperation wird im Hinblick auf eine sach- und fachgerechte Aufgabenerfüllung sowie im Hinblick auf eine effiziente Bündelung der Arbeitskraft innerhalb des Gemeindeverwaltungsverbandgebietes befürwortet und unterstützt.
Eine mögliche Form dieser Kooperation ist die Gründung eines Zweckverbandes. Diese Form wird von der Gemeinde Malsch bevorzugt, da sie allen Beteiligten die größte Rechtssicherheit bietet. Nach einer längeren Aussprache des Für und Wider nahm der Gemeinderat Kenntnis über die Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses und beauftragte einstimmig die Verwaltung weitere Gespräche mit den genannten Städten und Gemeinden über den Zusammenschluss zu einem gemeinsamen Gutachterausschuss zu führen und einen Vertragsentwurf zu einem Zweckverband auszuarbeiten.
Wahlen
Europawahl und Kommunalwahlen am 26.05.2019
Die Europawahl und die Kommunalwahlen (Gemeinderat- und Kreistagswahl) finden am Sonntag, 26.05.2019 statt. Hierfür ist ein Gemeindewahlausschuss zu bilden. Der Gemeindewahlausschuss besteht nach § 11KomWG aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden und mindestens zwei Beisitzern. Die Bürgermeisterin Sibylle Würfel ist Wahlbewerberin für die Kreistagswahl und scheidet somit als Vorsitzende für den Gemeindewahlausschuss aus. Bei den Kommunalwahlen 2014 nahm der Hauptamtsleiter das Amt des Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses wahr, damit die Verwaltung unmittelbar handeln kann, was die Vorprüfung der eingegangenen Wahlvorschläge, die Veranlassung von eventuellen Korrekturen, die Vorbereitungen der Sitzungen des Gemeindewahlausschusses und vieles mehr anbelangt. Der Gemeindewahlausschuss wurde sodann in offener Wahl einstimmig wie folgt gewählt:
Vorsitzender: Frank Herrmann
Stellvertreter: Ute Schwab
Beisitzer: Saskia Heinzmann (Schriftführerin)
Stellvertreter: Ulrika Reinhard (stellv. Schriftführerin)
Beisitzer: Jochen Bechtler
Stellvertreter: Rosi Wustinger
Beisitzer Thomas Stegmeier
Stellvertreter: Christian Kraft
Beisitzer: Karl Moser
Stellvertreter: Harald Kempf
Beisitzer: Dieter Renninger
Stellvertreter: Jürgen Knopf
Beisitzer: Siegfried Ehrenberger
Stellvertreter: Edith Becker
Gleichzeitig wurde bestimmt dass der Gemeindewahlausschuss die Aufgaben des Wahlbezirks 2 (L-Z) wahrnimmt. Weiter ermittelt der Wahlausschuss das Ergebnis der Europawahl für diesen Wahlbezirk.
Für den Wahlbezirk 1 (A-K) wurden über die Bildung des Wahlvorstandes sowie die Berufung der Wahlhelfer informiert. Gleichzeitig wurde dies für den Briefwahlvorstand dem Gemeinderat mitgeteilt. Die Gemeinde Malsch bildet wie immer zwei Wahlbezirke unterteilt nach alphabetischer Straßenzugehörigkeit A-K und L-Z. Das Wahllokal wird in der Letzenberghalle „rollstuhlgerecht“ eingerichtet. Dort findet auch die Stimmenauszählung für die Europawahl statt. Anschließend wird die Stimmenauszählung unterbrochen, die Wahlunterlagen für die Kommunalwahlen werden verpackt, versiegelt und ins Rathaus verbracht. Am darauffolgenden Montag, 27.05.2019 findet im Rathaus die Stimmenauszählung in der genannten Reihenfolge statt:
1. Kreistag
2. Gemeinderat.
Die Auszählung findet in Form von Einzelerfassung der Stimmzettel durch EDV-Eingabe statt. Dies Bedeutet, dass das Rathaus an diesem Tag geschlossen bleibt und nur für Interessenten der Wahlergebnisse zur Verfügung steht. Der Gemeinderat nahm von den Festlegungen und Vorbereitungen zur Europawahl und Kommunalwahlen Kenntnis und gab einstimmig seine Zustimmung.
Amtsblatt der Gemeinde
Redaktionsstatut der Gemeinde Malsch
Änderungen im Hinblick auf die Wahlen
Seit längerem befasst sich der Gemeinderat mit der Änderung des Redaktionsstatuts der Gemeinde. Zwischenzeitlich hat der Bundesgerichtshof in seiner am 20.12.2018 verkündeten Entscheidung Revision der großen Kreisstadt Crailsheim gegen das Urteil de Oberlandesgericht Stuttgart vom 03.05.2017 verworfen. Ein Verlagsunternehmen hat gegen die Stadt Crailsheim geklagt. Der BGA vertritt jetzt die Auffassung, dass Berichte über Vereinsaktivitäten, Schüleraustausche, kirchliche Nachrichten, usw. nicht in einem von der Kommune herausgegebenen kommunalen Amtsblatt veröffentlicht werden dürfen. Das Urteil des BGH wird rechtlich nur zwischen dem dortigen Zeitungsverlag und der Stadt Crailsheim. Das Urteil müsse jedoch noch im Detail geprüft werden, wenn es im vollen Umfang vorliegt. Ungeachtet dessen weist das Kommunalrechtsamt des Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis ausdrücklich darauf hin, dass im Redaktionsstatut der Gemeinde Malsch eine sehr kurze Karenzzeit festgelegt wurde. Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung werde die Auffassung vertreten, dass grundsätzlich ein Zeitraum von drei Monaten noch vertretbar erscheint. Eine kürze Karenzzeit müsse von der Gemeinde selbst verantwortet und stelle ein nicht unerhebliches Rechtsrisiko dar. Unter Berücksichtigung der Pflicht zur Gleichbehandlung werde ebenfalls im Vorfeld von Wahlen empfohlen, Parteien und Wählervereinigungen entsprechend der Gemeinderatsfraktionen zu handhaben. Im Hinblick auf eine wöchentliche Vorstellung von Bewerbern mittels „Steckbriefen“ vor Kommunalwahlen wurde ebenfalls vom Kommunalrechtsamt mitgeteilt, dass eine sachliche Vorstellung aller zugelassenen Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber vor Kommunalwahlen unter strenger Beachtung des Gleichheitsgrundsatzes möglich sei und nicht gegen das Karenzzeiterfordernis verstößt. Allerdings wurde empfohlen die Vorstellung nicht wöchentlich und getrennt nach Parteizugehörigkeit sondern für alle Bewerberinnen und Bewerber Parteiunabhängig und zeitgleich vorzunehmen.
Die Verwaltung bittet daher den Gemeinderat um Hinblick auf die bevorstehenden Wahlen das Redaktionsstatut zu ändern und die Karenzzeit auf 3 Monate zu verlängern. Weiter wird die Ergänzung des Redaktionsstatuts für die Möglichkeit zur Veröffentlichung von Steckbriefen in der 4. Ausgabe vor Kommunalwahlen vorgeschlagen. Die Steckbriefe sollen um den Gleichheitsgrundsatz zu beachten, einheitliche Angaben der Wahlbewerberinnen und -bewerber enthalten. Für die bevorstehenden Wahlen wären damit das im Amtsblatt der Gemeinde Malsch eine zeitgleiche Veröffentlichung am 02.05.2019 (KW18) möglich. Der Gemeinderat beschließt sodann folgenden Beschlussvorschlag der Verwaltung und legte die Karenzzeit vor Wahlen auf 3 Monate fest und beschließt das Redaktionsstatut dahingehend zu ändern. Weiter ergänzt der Gemeinderat das Redaktionsstatut der Gemeinde Malsch wie folgt:
Eine kurze sachliche Vorstellung aller Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber vor Kommunalwahlen (Steckbrief) ist unter Beachtung des Gleichheitsgrundsatzes zeitgleich und parteiunabhängig in der 4. Ausgabe vor der Wahl zulässig.
Die Informationen der Bürgermeisterin sowie die Wünsche und Anregungen aus dem Gemeinderat beendeten die öffentliche Sitzung.