Aus der Arbeit des Gemeinderates am 20.11.2018
Die Bahnsteigverlängerung am Bahnhof Rot-Malsch für das Projekt S-Bahn Rhein-Neckar, Streckenabschnitt Heidelberg-Bruchsal, stand im Mittelpunkt der Tagesordnung des Gemeinderates. Weiter waren Aufträge zum Ausbau der Dorfscheune im Sanierungsverfahren Malsch „Ortsmitte III“ zuvergeben. Eine Überprüfung und Anpassung der Bebauungspläne auf Antrag der Freien Wählervereinigung Malsch e.V., die Änderung der Satzung über die Benutzung der Gemeindebücherei und die Bildung eines beratenden Ausschusses für das Redaktionsstatut der Gemeinde waren zu beraten. Die Einbringung des Haushaltsplan-Entwurfes für 2019 war ebenfalls Bestandteil der Tagesordnung.
S-Bahn Rhein-Neckar
Streckenabschnitt Heidelberg-Bruchsal
Bahnsteigverlängerung
Übernahme kommunaler Kostenanteil
Für den Streckenabschnitt Heidelberg-Bruchsal wurden im Jahre 2016 die Ergebnisse der Entwurfsplanung und deren finanziellen Auswirkungen behandelt. Insgesamt wurden rd. 1,326 Mio. € für die Stationen St.Ilgen-Sandhausen und Rot-Malsch zugestimmt. Für diesen Streckenabschnitt wurde die Planungskostenpauschale von 24 % der Baukosten festgelegt. Nachdem von der DB Station und Service AG im Oktober 2015 aufgestellten Rahmenterminplan sollen die Infrastrukturmaßnahmen entlang dem Streckenabschnitt Heidelberg-Bruchsal bis zum Dezember 2019 fertig gestellt werden. Über die Submissionsergebnisse zum Haltepunkt Rot-Malsch wurde im Bereich der Hauptbauleistungen lediglich ein Angebot vorgelegt, das um rd. 16 % über dem der Entwurfsplanung kalkulierten Kosten liegt. Unter Berücksichtigung dieses Submissionsergebnisses in einem Puffer von 50 % für weitere noch nicht vergebene Gewerke wie Oberleitung, Elektro-Telekomunikation und Sicherheitsleistung sowie darüber hinaus noch ein Sicherheitspuffer von 20 % für etwaige Nachträge ergeben sich Baukostensteigerungen für die Station Rot-Malsch von 1,687 Mio. € um 820.000 € auf 2,507 Mio. €. Die deutlich gestiegenen Baukosten spiegeln die angespannte Marktsituation im Bereich von Bauprojekten im Schienenbereich wieder. Eine Aufhebung der Ausschreibung würde eine Verschiebung bzw. Realisierung der Maßnahme zu einem deutlichen späteren Zeitpunkt (Baufenster frühestens ab 2020/2022) führen. Die ermittelten kommunalen Anteile, bei denen bereits ein Kreiszuschuss in Höhe von 50 % berücksichtigt ist, die Veränderung zum Stand der Vorstudie aus 2008, der Vorplanung aus dem Jahr 2011, der Entwurfsplanung aus dem Jahr 2016 sowie der Kostenstand aus Oktober 2018 kommen auf die Gemeinde Malsch entfallen Kosten in Höhe von 199.955 €. Das sind Mehrkosten in Höhe von 59.429 €. Diesen Sachverhalt erläuterten sehr umfänglich der Projektleiter sowie der Gesamtprojektleiter der 2. Ausbaustufe S-Bahn Rhein-Neckar von der DB-Station & Service AG, der Vertreter der Abteilung Planung und Angebot der VRN GmbH sowie der Leiter des Amtes für Schulen, Nahverkehr, Kultur und Sport des Rhein-Neckar-Kreises. In den Stellungnahmen erklärten die Vertreter der Fraktionen, dass die S-Bahn Rhein-Neckar ein Erfolgsmodell sei. Der ÖPNV müsse gefördert und attraktiv gestaltet werden. Die Bahnsteigverlängerung sei notwendig um die Engpässe mit den Zügen zu vermeiden. Sie gaben ihre Zustimmung zur Übernahme des kommunalen Kostenanteils.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig den auf die Gemeinde Malsch im Rahmen der ZRN-Sonderumlage entfallenden kommunalen Kostenanteil an dem Streckenabschnitt Heidelberg-Bruchsal zum aktualisierten Kostenstand Oktober 2018 in Höhe von 59.429 € zu übernehmen.
Sanierungsverfahren Malsch „Ortsmitte III“
Dorfscheune, 2. Bauabschnitt
Elektroinstallationsarbeiten
Auftragsvergabe
Der Gemeinderat fasste mehrheitlich am 25.07.2017 den Grundsatzbeschluss die Dorfscheune zu erhalten. Die Erhaltung der Dorfscheune soll mit Kellertrocknung und Erfüllung der statischen Anforderungen, Außenfassadegestaltung mit Innennutzung und Innenausbau nach vorgeschlagenem Raumkonzept durchgeführt werden. Die Verwaltung hat für die Gesamt-Baumaßnahme einen Antrag auf Gewährung einer Investitionshilfe aus dem Ausgleichsstock gestellt. Mit Bescheid des Regierungspräsidiums Karlsruhe wurde ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 32.000 € gewährt. Für die Elektroinstallationsarbeiten zum Aus- und Umbau der Dorfscheune, 2. Bauabschnitt, wurde ein Angebotsverfahren durchgeführt. Der Eröffnungstermin fand am 01.10.2018 statt. Für die ausgeschriebenen Elektroinstallationsarbeiten wurden insgesamt 4 Angebote abgegeben. Die Angebote wurden rechnerisch geprüft und gewertet, so dass nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten die Vergabe an den annehmbarsten Bieter erfolgen kann. Die Kostenberechnung für die ausgeschriebenen Leistungen betrug 32.130 € brutto.
In den Stellungnahmen erteilten die Vertreter aller Fraktionen ihre Zustimmung zum Beschlussvorschlag der Verwaltung.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Auftrag zur Ausführung der Elektroinstallationsarbeiten zum Um- und Ausbau der Dorfscheune (2. Bauabschnitt) an den annehmbarsten Bieter, Firma Anderl OHG, Bammental, mit 31.779,37 € brutto zu erteilen.
Sanierungsverfahren Malsch „Ortsmitte III“
Dorfscheune, 2. Bauabschnitt
Sanitär- und Lüftungsarbeiten
Auftragsvergabe
Für die Sanitär- und Lüftungsarbeiten zum Aus- und Umbau der Dorfscheune, 2. Bauabschnitt wurde ebenfalls ein Angebotsverfahren durchgeführt. Der Eröffnungstermin hierzu fand am 26.10.2018 statt. Für die ausgeschriebenen Arbeiten wurde nur 1 Angebot abgegeben. Dieses Angebot wurde ebenfalls rechnerisch geprüft und gewertet. Bis zur Erklärung der Ausführung der Be- und Entwässerung können verschiedene Positionen des Angebots zurückgestellt bzw. reduziert werden, so dass unter Berücksichtigung dieser Positionen eine Vergabe nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten an den Bieter erfolgen kann. Die Verwaltung teilte hierzu mit, dass vom Bieter noch ein Nachlass in Höhe von 3 % gewährt werde. Ohne Aussprache erteilten die Vertreter aller Fraktionen ihre Zustimmung zum Beschlussvorschlag der Verwaltung.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Auftrag zur Ausführung der Sanitär- und Lüftungsarbeiten zum Um- und Ausbau der Dorfscheune (2. Bauabschnitt) an den Bieter, Firma Krammer & Mahl GmbH, Heidelberg, mit 70.579,49 € brutto zu erteilen.
Bauleitplanverfahren
Überprüfung und Anpassung Bebauungspläne
Antrag der Freien Wählervereinigung Malsch e.V. vom 25.09.2018
Der Antrag wurde dahingehend begründet, dass der Gemeinderat mehrheitlich die Ausweisung eines neuen Baugebietes abgelehnt und die innerörtliche Bebauung bzw. verdichtete Bauweise favorisiert. Bebaubare Grundstücke seien in Malsch so gut wie nicht erhältlich. Bauanträge beziehen sich deswegen oft auf den Ausbau oder das Bauen in zweiter Reihe. Dem stehen jedoch vielmals Vorschriften der rechtsverbindlichen Bebauungspläne entgegen. Es sei notwendig die Bebauungspläne auch inhaltlich auf die Notwendigkeit und Wirklichkeit anzupassen. In der Aussprache wurde vorgetragen, dass nicht alle Bebauungspläne geeignet seien diese zu ändern. Die entstehenden Kosten durch die Änderungen müssen beachtet werden. Da der vorliegende Antrag „alle Bebauungspläne“ einschließe sei dies nicht sinnvoll sei. Die Fraktion der Freien Wähler modifizierte den Antrag wie folgt: „Überprüfung und eventuelle Anpassung der Bebauungspläne“.
Der Gemeinderat stimmte mit 3 Enthaltungen dem geänderten Antrag der Freien Wählervereinigung Malsch e.V. vom 25.09.2018 zu.
Gemeindebücherei
Satzung über die Benutzung der Gemeindebücherei Malsch
Änderung zum 01.01.2019
Bereits in seiner Sitzung am 08.05.2018 hatte der Gemeinderat beschlossen, die Jahresgebühr für die Gemeindebücherei mit Wirkung zum 01.01.2019 abzuschaffen. Aufgrund dieses Beschlusses ist § 10 der Satzung über die Benutzung der Gemeindebücherei Malsch zu ändern. Ab dem 01.01.2019 wird die Gebühr für die Metropol-Card laut Mitteilung des Vereins auf 24 € erhöht. Die neue Gebühr wurde im vorliegenden Satzungsentwurf eingefügt. Gleichzeitig ist die Erweiterung der auszuleihenden Medien vorzunehmen. Diese Änderung wurde ebenfalls berücksichtigt.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Änderung der Satzung über die Benutzung der Gemeindebücherei Malsch zum 01.01.2019 gemäß dem Satzungsentwurf.
Amtsblatt der Gemeinde
Redaktionsstatut der Gemeinde Malsch
Bildung eines beratenden Ausschusses gemäß § 41 GemO
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 23.10.2018 aufgrund des Antrags zur Geschäftsordnung mehrheitlich den Tagesordnungspunkt zur Vorberatung und Änderung des Redaktionsstatuts der Gemeinde Malsch an eine „Kommission“ verwiesen. Weiter wurde mehrheitlich der Vorschlag bezüglich der Besetzung wie im Ausschuss für Umwelt und Technik (3-2-1) und deren Vertretungsregelung zugestimmt. Da die Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) eine „Kommission“ nicht vorsieht, kann gemäß § 41 der Gemeinderat zur Vorberatung einzelner Vertragsgegenstände beratende Ausschüsse bestellen. Folgende Ausschussmitglieder wurden benannt:
FWV: Konrad Fleckenstein, Hans-Peter Haußmann und Doris Lenhard
CDU: Robert Krippl, Uwe Schnieders
Grüne: Claus Stegmaier
Der Gemeinderat bestellt mit 3 Gegenstimmen zur Vorberatung der Änderung des Redaktionsstatuts der Gemeinde Malsch einen beratenden Ausschuss gemäß § 41 GemO. Anschließend stimmte der Gemeinderat einstimmig der vorgeschlagenen Besetzung des beratenden Ausschusses mit den genannten Mitgliedern und der Vertretungsregelung zu.
Finanzen
Einbringung des Haushaltsplan-Entwurfs für 2019
Die Gemeinde Malsch hat zum 01.01.2018 auf das neue kommunale Haushaltsrecht umgestellt. Der Entwurf der Verwaltung zum für das kommende Haushaltsjahr 2019 sowie eine Zusammenstellung der geplanten Investitionen bis 2022 wurde dem Gremium vorgelegt. Trotz insgesamt höherer Steuereinnahmen fällt das anteilig veranschlagte ordentliche Ergebnis des Teilhaushalts 3, Allgemeine Finanzwirtschaft, im Vergleich zum Vorjahr um ca. 540.000 € geringer aus. Im Haushaltsjahr 2019 ist das veranschlagte Gesamtergebnis des Ergebnishaushaltes negativ und beläuft sich auf ca. 1,2 Mio. €. Der vorgelegte Entwurf ist nicht endgültig und bedarf noch Beratungen im Gremium.
Die Bürgermeisterin sagte zur Einbringung des Haushaltsplan-Entwurfs für 2019 folgendes:
Sehr geehrte Ratsmitglieder!
Sehr geehrter Herr Kloé!
Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger!
Heute bringen wir den Haushaltsplanentwurf für 2019 ein. Der Entwurf zeigt auf, was wir alle vorausgesehen haben. Der Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2017 hinterlässt seine gewaltigen Spuren. Der Ergebnishaushalt ist Meilenweit von einem Ausgleich entfernt. Höhere Umlagezahlungen und geringere Zuweisungen prägen den Planentwurf. Den Überschuss von 2017 haben wir auf die hohe Kante gepackt und sind somit in der Lage das Defizit auszugleichen. Unsere Liquiden Mittel verringern sich damit, dennoch können werden wir alle Maßnahmen fortführen die auf dem Weg sind. Bei vielen Projekten und Aufgaben haben wir auf eine Umsetzung schon in diesem Jahr gehofft. Vieles ist auf der Zielgeraden wie die Reparaturarbeiten am Schwimmbad, das Anlegen des gärtnerbetreuten Grabfeldes auf dem Friedhof, die neue Heizungsanlage in der Hauptstraße 117 um für die Aufgabe der Unterbringung neuer Geflüchteter gerüstet zu sein, das Herrichten der Dorfscheune und noch vieles mehr. Mit Straßensanierungsmaßnahmen, dem hinteren Dorfplatz, dem barrierefreien Ausbau weiterer Bushaltepunkte möchte ich nur ein paar Beispiele nennen, die wir für 2019 in den Planentwurf aufgenommen haben.
Liebe Ratsmitglieder, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, ich bin davon überzeugt, dass der Haushaltsplanentwurf für 2019 die richtigen Akzente setzt. Er trägt den aktuellen Erfordernissen Rechnung er plant Ausgaben für Vorhaben ein, die der Lebensqualität, der Standortsicherung und dem Erhalt unserer Infrastruktur dienen.
Ich möchte unserer Kämmerin, Frau Wacker und ihren Mitarbeiterinnen für die Erstellung des Haushaltsentwurfs vielmals danken. Sie haben in den vergangenen Monaten hart daran gearbeitet. Danken möchte ich zudem allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die ihnen zuverlässig zugearbeitet haben.
Liebe Ratsmitglieder, nun ist es an Ihnen, den Haushaltsplanentwurf zu beraten und Entscheidungen zu treffen.
Ich hoffe, dass wir zu einem breiten Einvernehmen gelangen und wir nach der Verabschiedung des Haushaltsplans im Januar, weiterhin gut zusammenarbeiten und die angedachten Maßnahmen gemeinsam umsetzen. Die Herausforderungen, vor denen wir stehen, können wir nur gemeinsam bewältigen.
Meine Damen und Herren, ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und geben nun das Wort weiter an Frau Wacker.
Die Rechnungsamtsleiterin führte sodann zur Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2019 folgendes aus:
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Gemeinde Malsch hat zum 01.01. dieses Jahres auf das Neue Kommunale Haushaltsrecht umgestellt. In der heutigen Sitzung legt die Verwaltung den Entwurf des Ergebnishaushalts 2019 vor.
Bereits im Rahmen der Feststellung der Jahresrechnung 2017 wurde erwähnt, dass das gute Ergebnis des Vorjahres Auswirkungen auf die Höhe der Zuweisungen und Umlagen im Rahmen des Finanzausgleichs des Jahres 2019 hat.
Die in den vorliegenden Entwurf eingestellten Planansätze wurden aufgrund des Haushaltserlasses vom 24.09.2018 berechnet. Im Vergleich zum laufenden Haushaltsjahr wird die Gemeinde Malsch im Jahr 2019 voraussichtlich ca. 555.000,00 € weniger an Schlüsselzuweisung und Kommunaler Investitionspauschale erhalten. Gleichzeitig sind an FAG- und Kreisumlage insgesamt ca. 652.000,00 € mehr aufzuwenden als im Jahr 2018. Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer sowie die Gewerbesteuer sind im Vergleich zu den Planzahlen des Vorjahres erhöht. Trotz insgesamt höherer Steuereinnahmen wird das anteilig veranschlagte ordentliche Ergebnis des Teilhaushalts 3 um ca. 540.000,00 € geringer ausfallen als im Haushaltsjahr 2018.
Die Planansätze für die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in den beiden Teilhaushalten 1 und 2 wurden im kommenden Jahr aufgrund größerer, notwendiger Instandhaltungsarbeiten im Vergleich zum Planjahr 2018 um ca. 390.000,00 € erhöht. Auch die sonstigen ordentlichen Aufwendungen mussten um ca. 60.000,00 € erhöht werden.
Nach dem derzeitigen Stand reichen die ordentlichen Erträge des Gesamtergebnishaushalts in Höhe von 7.783.100,00 € nicht zur Deckung der ordentlichen Aufwendungen in Höhe von 8.999.239,00 € aus. Das zurzeit veranschlagte Gesamtergebnis ist somit negativ und beläuft sich auf 1.216.139,00 €. Der vorliegende Entwurf bedarf noch einiger Beratungen im Gremium.
Die zunächst geplanten Investitionen für die Jahre 2019 bis 2022 sind der vorliegenden Zusammenstellung zu entnehmen. Im kommenden Jahr sind schwerpunktmäßig der Ausbau der Dorfscheune und die Neugestaltung des Dorfplatzes, der weitere Ausbau der Bushaltepunkte, die Erneuerung von Straßen sowie Kosten für den Breitbandausbau geplant. Für die geplanten Maßnahmen können nur zum Teil Zuschüsse beantragt werden, weshalb die Gemeinde Malsch zur Finanzierung Ihre Eigenmittel einsetzen und voraussichtlich einen Kredit aufnehmen muss.
Die öffentliche Beratung des Planentwurfs ist in der Gemeinderatssitzung am 12.12.2018 und die Verabschiedung des Haushalts 2019 im Januar geplant.
Ohne Aussprache folgte der Gemeinderat dem Beschlussvorschlag der Verwaltung einstimmig und übergab den Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes 2019 zur Beratung an den Verwaltungs- und Finanzausschuss. Die öffentliche Beratung werde in der Gemeinderatssitzung am 12.12.2018 stattfinden.
Informationen der Bürgermeisterin
Die Bürgermeisterin informierte, dass die Arbeiten zur Umgestaltung des Schulhofes an der Grundschule Malsch mit einem Gesamtbetrag in Höhe von 79.547,66 € abgerechnet wurden. Weiter teilte sie mit, dass das Sanierungsverfahren Malsch „Ortsmitte III“ auf Antrag der Verwaltung bis zum 30.04.21 verlängert wurde.
Wünsche und Anregungen aus dem Gemeinderat
Es wurden Angelegenheiten innerhalb der Gemeinde von den Gemeinderatsmitgliedern angesprochen.