Malsch, Wein- und Wallfahrtsort im Landkreis Karlsruhe in Baden-Württemberg

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Bericht vom 09.02.2021

Aus der Arbeit des Gemeinderates vom 09.02.2021

 

Aufgrund der derzeitigen Einschränkungen im Zuge der Corona-Pandemie ist die Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus durch Sozialkontakte, die nicht zwingend erforderlich sind, geboten. Die öffentliche Sitzung des Gemeinderates fand aufgrund der erforderlichen Hygiene- und Abstandsregeln nicht im Ratssaal des Rathauses, sondern in der Letzenberghalle statt.

 

Nach der Bürgerfragestunde stand die Verabschiedung des Haushaltsplans und der Haushaltssatzung für 2021 sowie die Neufassung der Friedhofsatzung und Neukalkulation der Bestattungsgebühren im Mittelpunkt der Tagesordnung. Weiter befasste sich das Gremium mit der Eigenkontrollverordnung (EKVO) zur Kanalzustandsbewertung im 1. Abschnitt und dem Spendenbericht 2020. Die Informationen der Bürgermeisterin sowie die Wünsche und Anregungen aus dem Gemeinderat beendeten die Sitzung.

 

 

Abwasserbeseitigung

EKVO – Kanalzustandsbewertung, 1. Abschnitt, 2. Befahrung

Nach der Eigenkontrollverordnung (EKVO) des Landes Baden-Württemberg ist die Gemeinde Malsch verpflichtet ihre Kanäle alle 10 Jahre, nach erfolgter Sanierung von schadhaften Kanalstrecken, alle 15 Jahre einer optischen Zustandskontrolle unterziehen zu lassen. Die letztmaligen Untersuchungen hatten in den Jahren 2011/2012 im Rahmen der EKVO begonnen. Die Schäden der Klasse 1 und 2 wurden damals durch die Gemeinde Malsch durch Umbau- bzw. Sanierungsmaßnahmen beseitigt. Nunmehr steht die Durchführung einer erneuten Kanalzustandsbewertung (2. Befahrung) an. Das Ingenieurbüro der Gemeinde unterbreitet den Vorschlag, die erneute Kanalbefahrung in den drei vorherigen Bauabschnitten vorzunehmen. Das Kanalnetz des 1. Abschnitts der Gemeinde Malsch hat eine Gesamtlänge von 9.100 lfdm. Hauptkanal mit 303 Schachtbauwerken. Die Kosten für die Reinigung und TV-Befahrung werden auf ca. 42.000 € (netto) ermittelt.

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Malsch beschließt im Rahmen der Eigenkontrollverordnung (EKVO) einstimmig die Durchführung der 2. Befahrung im 1. Abschnitt zur Kanalzustandsbewertung und erteilt dem Ingenieurbüro den Auftrag von ca. 50.000 € (brutto) die Maßnahme sachlich fundiert und zeitnah abzuwickeln.

 

 

Finanzen

Spendenbericht 2020

Die Gemeinde muss jährlich einen Bericht erstellen, in dem der Geber, die Höhe der Zuwendungen und der Verwendungszweck anzugeben sind und der Rechtsaufsichtsbehörde vorlegen. Der Gemeinderat hat über die Annahme einer Spende oder Zuwendung zu entscheiden. In der Zeit vom 01.01.2020 bis 31.12.2020 sind Geldspenden in Höhe von insgesamt 375 € bei der Verwaltung eingegangen.

 

Ohne Aussprache beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Malsch einstimmig die Annahme der eingegangenen Geldspenden, damit die Ausstellung der Spendenbescheinigungen erfolgen kann.

 

 

Finanzen

Haushaltsplan und Haushaltssatzung für 2021

Verabschiedung

 

Die Bürgermeisterin dankt dem Gemeinderat für die gute Zusammenarbeit zur Erstellung des Zahlenwerks für das Jahr 2021. Weiter dankt sie dem Gremium, dass diese Corona bedingt auf die Haushaltsreden verzichten. Die jeweiligen Haushaltsreden sind am 10.02.2021 im Amtsblatt und auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht. Die Rechnungsamtsleiterin führt Folgendes aus:

Der Ergebnishaushalt, weist ein Minus von rd. 1,95 Mio. € aus. Den Erträgen von rd. 6,47 Mio. € stehen Aufwendungen von ca. 8,42 Mio. € gegenüber. Die Erträge bleiben somit hinter den Aufwendungen zurück. Zur Finanzierung künftiger Investitionen wird die Gemeinde Malsch weiterhin auf den Erhalt von Zuweisungen und Zuschüssen angewiesen sein. In der anschließenden Abstimmung zum Haushaltsplan und der Haushaltssatzung stimmt das Gremium einstimmig dem vorgelegten Haushaltsplan für 2021 zu. Weiter wurde der mittelfristige Finanzplan für den Ergebnishaushalt sowie der mittelfristige Finanzplan für den Finanzhaushalt durch das Gremium einstimmig beschlossen.

 

 

Finanzen

Neufassung der Friedhofsatzung und Neukalkulation der Bestattungsgebühren

Die derzeit gültige Friedhofsatzung und die Bestattungsgebühren der Gemeinde Malsch stammen aus dem Jahr 2004. Mit den Änderungen der Friedhofsatzung von 2006, 2009 und 2019 wurden die Regelungen zu den Anforderungen an Grabmale und Einfassungen, rechtliche Änderungen an der EU-Dienstleistungsrichtlinie sowie Regelungen für das gärtnerbetreute Grabfeld in der Friedhofsatzung vor- bzw. aufgenommen. Die Bestattungsgebühren wurden nicht geändert. Durch Änderung in der Bestattungskultur sind in den letzten Jahren die Erdbestattungen rückläufig, die Bestattungen in Urnengräbern nehmen zu. Die regelmäßig anfallenden Fixkosten sind in den letzten Jahren annähernd auf dem gleichen Niveau. Dadurch kommt im Bereich des Bestattungswesens im Durchschnitt in den Jahren 2016 bis 2018 nur noch ein Kostendeckungsgrad von 37,9 % erzielt werden, was einen jährlichen Verlust von ca. 74.000 € bedeutet. Um den Kostendeckungsgrad im Friedhofswesen zu erhöhen hat die Verwaltung den Auftrag zur Erstellung einer Kalkulation der Friedhofsgebühren vergeben. In diesem Zusammenhang wurden vorgeschlagen die derzeit einheitlich geltenden Ruhezeiten für Verstorbene und Aschen von 25 Jahren im Bereich der Aschen auf 20 Jahre zu reduzieren. Für Verstorbene soll die Ruhezeit von 25 Jahre belassen werden. Die Ruhezeiten sind nach dem Bestattungsgesetz im Benehmen mit dem Gesundheitsamt festzulegen. Nach Auskunft des Gesundheitsamtes ist die Verkürzung der Ruhezeit für Aschen auf 20 Jahre ohne ein hydrogeologisches Gutachten der Bodenbeschaffenheit möglich. Bei den Gemeinden in der Größenordnung von 4.000 bis 10.000 Einwohner liegt nach dem Geschäftsbericht der Kostendeckungsgrad bei 45,4 % im Jahr 2017. Bezüglich der Kostendeckung bei Bestattungsgebühren sind 50 % bzw. 60 % vorzuschlagen. Für die zugrunde legende Gebührenkalkulation wurde ein Gesamtkostendeckungsgrad von 45 % vorgeschlagen. Weiterhin dient der Planansatz des Jahres 2020 als Grundlage der Gebührenkalkulation. Der bisher im Gebührenverzeichnis aufgenommene Auswärtigenzuschlag wurde in diesem Zusammenhang von 100 % auf 50 % gesenkt. Für die Grabeinfassungen wird künftig ein separater Gebührensatz erhoben, diese Kosten sind in den Grabnutzungsgebühren enthalten. Die Gebührenkalkulation wurde für den Zeitraum 2021 bis 2025 erstellt. Neu in das Gebührenverzeichnis aufgenommen wurde die Grababräumung der Einzelgräber und Doppelgräber durch den Bauhof. Grundsätzlich sind die Verfügungs- bzw. Nutzungsberechtigten für die Grababräumung verantwortlich.

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Malsch beschließt einstimmig die Friedhofsatzung sowie das Gebührenverzeichnis zum 01.03.2021 zu ändern. Die Gebührenkalkulation wird gebilligt und dem erweiterten Beschlussvorschlag zugestimmt. Der vorgelegte Satzungsentwurf mit Gebührenverzeichnis wird als Satzung beschlossen.

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