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Hundesteuerpflicht
Die Eigentümer und Besitzer von Hunden werden daraufaufmerksam gemacht, dass nach der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Gemeinde Malsch vom 29.10.1996 jeder über drei Monate alte Hund auch während des Jahres bei der Gemeinde angemeldet werden muss. Die Anmeldung entfällt nur für diejenigen Hunde, für die die Gemeindekasse bereits einen Steuerbescheid erlassen hat. Für jeden neu angemeldeten Hund wird eine Hundesteuermarke ausgegeben. Anträge auf Steuerermäßigung für Hunde mit Vielseitigkeitsprüfung sind bei der Gemeinde einzureichen. Wir bitten zu beachten, dass die Unterlassung der Anmeldung nach § 5 KAG eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit einer Geldbuße geahndet werden muss. Die Anmeldung kann persönlich bei der Gemeindekasse im Rathaus – Zimmer 18 –, schriftlich oder auch online (siehe Bürger-Info, Formularservice) vorgenommen werden.