Vorsicht vor neuen Online-Betrugsmaschen
Im Internet wird zurzeit ein Service angeboten, der es Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen soll, gegen eine Gebühr von etwa 30,00 Euro einen Antrag für den Kirchenaustritt online zu erstellen. Im „Kleingedruckten“ wird jedoch noch darauf hingewiesen, dass der Kirchenaustritt somit noch nicht erledigt ist. Vielmehr muss man dann mit dem online erstellten Antrag zum Standesamt und diesen dort einreichen, was sodann die eigentliche Gebühr für den Kirchenaustritt auslöst.
Das Onlineangebot ist somit weder eine Erleichterung noch eine Hilfe. Vielmehr bedeutet es für den Nutzer der Dienstleistung unnötige Gebühren.
Der Onlineantrag erweckt den Eindruck, dass ein persönliches Erscheinen für die Beurkundung des Kirchenaustrittes nicht nötig ist. Jedoch kann nur persönlich beim Standesamt des Wohnsitzes der Austritt erklärt werden. Ein Online-Austritt ist also nicht möglich.
Dieses Angebot verschiedener Dienstleister betrifft nicht nur Kirchenaustritte, auch andere Dienstleistungen wie z.B. Gewerbeangelegenheiten sind davon betroffen. Auch hier ist ein Onlineantrag nicht möglich.
Bitte informieren Sie sich vorab bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gemeinde über den Ablauf solcher Amtshandlungen. So können Sie sich Ärger und auch unnötige Kosten ersparen.
Online Dienste können ausschließlich über Service BW bzw. dem online gestellten Bürgerserviceportal der Gemeinde genutzt werden.
Bürgermeisteramt Malsch