Gemeinde Malsch
Rhein-Neckar-Kreis
Öffentliche Bekanntmachung
Aufhebung des Beschlusses zur Aufstellung des Bebauungsplanes
„Sauermichel“
Der Gemeinderat der Gemeinde Malsch hat am 27.11.2012 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Sauermichel“ aufzustellen. Ziel und Zweck der Planung war die Ausbildung von Wohnbauflächen am nördlichen Rand des Gemeindegebietes.
Dieser Beschluss wurde nunmehr durch den Gemeinderat in seiner Sitzung am 21.12.2016 gemäß § 1 Abs. 8 BauGB aufgehoben. Die Aufhebung des Beschlusses zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Sauermichel“ wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Die Begrenzung der Fläche, für die der Aufstellungsbeschluss aufgehoben wird, ist dem nachfolgend abgebildeten Lageplan zu entnehmen:
Malsch, den 24.05.2017
Sibylle Würfel, Bürgermeisterin