Die Grundsteuerbescheide wurden Anfang Februar an alle Steuerpflichtigen verschickt, von denen die Gemeinde Malsch den neuen Grundsteuermessbetrag vom Finanzamt erhalten hat. Bitte beachten Sie dazu auch das Infoblatt zum Grundsteuerbescheid.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 19.11.2024 folgende Hebesätze ab dem Jahr 2025 beschlossen:
Grundsteuer A 560 v.H. (Hebesatz alt 350 v.H)
Grundsteuer B 190 v.H. (Hebesatz alt 350 v.H.)
Die Hebesatzsatzung ist über die Homepage der Gemeinde (www.malsch-weinort.de) abrufbar.
Die Steuerpflichtigen von Grundstücken, für die noch keine Daten vorliegen, erhalten zunächst keinen Bescheid. Der neue Grundsteuerbescheid folgt, sobald Daten übermittelt wurden. Für die erste Rate ergibt sich dann ein abweichender Zahlungstermin, der im Grundsteuerbescheid ausgewiesen wird.
Der alte Grundsteuerbescheid gilt nicht mehr – bitte daher auch nicht auf Basis des alten Bescheids bezahlen.
Zahlung der Grundsteuer trotz Einspruch/Widerspruch?
Der Widerspruch gegen den Bescheid der Gemeinde mit dem Hinweis auf einen Einspruch beim Finanzamt bedeutet nicht, dass die Zahlung unterbleiben kann. Die Gemeinde ist an den Grundlagenbescheid des Finanzamts (=Grundsteuermessbescheid) gebunden und darf nichts anderes festsetzen. Zudem erfolgt keine Information des Finanzamts an die Gemeinde gegen welche Bescheide Einspruch eingelegt wurde. Eine mögliche Korrektur durch das Finanzamt erfolgt rückwirkend zum 01.01.2025, d.h. der Grundsteuermessbescheid wird dann auch rückwirkend geändert und ggf. zu viel bezahlte Grundsteuer erstattet. Auch bei einen Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde aus anderen Gründen ist die Grundsteuer trotzdem pünktlich zu bezahlen, da der Widerspruch kraft Gesetz keine aufschiebende Wirkung hat.
Neuer Grundsteuerbetrag – Daueraufträge anpassen
Die Grundsteuer hat sich bei allen Zahlungspflichtigen verändert. Bitte passen Sie erteilte Daueraufträge bei der Bank an die neuen Raten an! Gerne können Sie uns auch ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen, damit wir die Raten pünktlich von Ihrem Konto einziehen. Das Formular ist auf der Homepage (Formularservice/Abbuchung) abrufbar bzw. in der Gemeindekasse (Frau Bender, Tel. 07253/9252-27, E-Mail monika.bender@malsch-weinort·de) erhältlich.
Alle Steuerpflichtigen, die bereits am Lastschriftverfahren teilnehmen, brauchen nichts zu unternehmen – die Grundsteuer wird wie bisher abgebucht. Dies ist entsprechend auf dem Grundsteuerbescheid vermerkt. Sollten sich Änderungen bei den Steuerpflichtigen (z.B. bei einem Eigentumswechsel) ergeben haben, muss ein neues Lastschriftmandat erteilt werden.
Achtung Jahreszahler!
Auf Antrag kann die Grundsteuer auch in einem Betrag zum 1. Juli des Jahres bezahlt werden. Steuerpflichtige die aufgrund einer ggf. höheren Grundsteuer den Betrag nicht mehr zur Jahresmitte bezahlen möchten, können dies formlos bei der Gemeindekasse beantragen. Die Umstellung kann aus technischen Gründen jedoch erst zum Folgejahr berücksichtigt werden.