Im Zuge der Maßnahmen zum Klimaschutz ist der Ausbau der erneuerbaren Energien ein wichtiger Baustein aller Bemühungen. Zurzeit läuft in Malsch eine Photovoltaikkampagne zum Thema „Nutzung der Sonnenenergie“ mit kostenlosen Beratungsangeboten der KLiBA (Klimaschutz- und Energie-Beratungsagentur Heidelberg – Rhein-Neckar-Kreis gGmbH). Dieses Angebot ging hauptsächlich an Eigentümer von Wohngebäuden und ist leider für Mieter nicht umsetzbar.
Daher hat sich die Klimawerkstatt Malsch in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Malsch, entschlossen sogenannte Kleinstkraftwerke (Mini-Solaranlagen), besser bekannt unter dem Stichwort „Balkonkraftwerke“ mit einer Förderung, für Mieter, Eigentümer oder sonstigen Interessenten (Vereine), zu unterstützen.
Mini-Solaranlagen sind Strom erzeugende Haushaltsgeräte für den Eigenbedarf und können maximal 600 Watt elektrische Leistung erzeugen. Privatpersonen können solche Stecker-Solargeräte selbst anbauen, anschließen und nutzen. Geeignet für den Aufbau sind Balkonbrüstungen, Außenwände, Dächer, Terrassen und Gärten. Zusammengesetzt sind die Solargeräte aus Standard-Solarmodulen und einem Wechselrichter, der den Gleichstrom der Solaranlage in 230-Volt-Wechselstrom für Haushaltsgeräte umwandelt. So fließt der selbsterzeugte Strom in die Steckdose am Balkon und versorgt von dort Fernseher, Kühlschrank oder Waschmaschine, die an anderen Steckdosen in der Wohnung angeschlossen sind.
Für die ersten 20 Anträge auf Errichtung eines Kleinstkraftwerkes (Balkonkraftwerk) genehmigt die Gemeinde Malsch einen einmaligen Zuschuss von je 50 Euro. Die Finanzmittel der Gesamtmaßnahme in Höhe von 1.000 Euro werden zur Verfügung gestellt.
Der Förderantrag ist an die Gemeinde Malsch mit den technischen Daten des Kleinstkraftwerks sowie der Bestätigung des Eintrags in das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur zu richten. Bei Mietobjekten ist ebenfalls die Zustimmung des Eigentümers erforderlich.
Ab sofort finden sie den Förderantrag auf der Home Page der Gemeinde Malsch.
Nach Vorlage aller relevanten Unterlagen wird die Förderzusage erteilt, womit entsprechende Mittel für drei Monate reserviert werden. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
Nach dem Kauf müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
- Rechnungskopie mit Nachweis zur Wechselrichter und Modulleistung
- Nachweis der Eintragung in das Stammdatenregister
Nach Prüfung dieser Unterlagen wird die endgültige Förderzusage erteilt und der förderfähige Zuschuss auf das im Antrag angegebene Bankkonto überwiesen.