Aufhebungsverfügung vom 05.08.2021
Die zwischen der Stadt Wiesloch und der Stadt Rauenberg sowie den Gemeinden Dielheim, Malsch und Mühlhausen durch das ehemalige Landratsamt Heidelberg am 22.04.1971 in der Fassung des Erlasses des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 16.12.1977 festgelegte öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Beteiligung an den Kosten der Realschule Wiesloch wird aufgehoben.
Regierungspräsidium Karlsruhe
Abteilung 1 – Steuerung, Verwaltung und Bevölkerungsschutz
Schlossplatz 1-3, 76131 Karlsruhe