Malsch, Wein- und Wallfahrtsort im Landkreis Karlsruhe in Baden-Württemberg

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Abbrennen von Feuerwerkskörpern

Feuerwerk an Silvester - Alle Jahre wieder! Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass ....

Abbrennen von Feuerwerkskörpern

 

Feuerwerk an Silvester - Alle Jahre wieder !

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass nach § 23 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen (historische Gebäude im Ortskern wie z.B. Zehntkeller, Dorfscheune u.a.) verboten ist.

 

Wir bitten die Bevölkerung um Beachtung und Einhaltung der Regelungen.

 

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